Kontrollbericht zu Bei Amou, Hannover

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bei Amou
Döhrbruch 20
30559 Hannover

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Klaus Messutat
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die b…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
Klaus Messutat
Betreff
Kontrollbericht zu Bei Amou, Hannover [#230452]
Datum
3. Oktober 2021 12:01
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bei Amou Döhrbruch 20 30559 Hannover 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus Messutat Anfragenr: 230452 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230452/ Postanschrift Klaus Messutat << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Messutat

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Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Sehr geehrter Herr Messutat, Sie haben in Ihrem Antrag vom 03.10.2021 ausdrücklich der Datenweitergabe gemäß Art…
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bei Amou, Hannover [#230452]
Datum
14. Dezember 2021 13:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Messutat, Sie haben in Ihrem Antrag vom 03.10.2021 ausdrücklich der Datenweitergabe gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widersprochen. Da die Datenverarbeitung auf einer rechtlichen Verpflichtung gem. § 5 Abs. 2 S.4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beruht, ist der Art. 21 DS-GVO nicht anwendbar und ein Widerspruch der Datenweitergabe somit nicht möglich. Aufgrund Ihres Antrags ist nunmehr eine Anhörung des betroffenen Lebensmittelunternehmers erfolgt. Dieser hat nun im Rahmen der Anhörung die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangt und wir sind rechtlich dazu verpflichtet, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie uns daher bis zum 30.12.21 mit, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag weiter aufrechterhalten möchten. Sie können hierfür einfach auf diese Mail antworten. Sollten wir nichts weiter von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie weiterhin nicht mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind und können dann Ihren Antrag nicht weiter bearbeiten und müssten diesen dann ggf. ablehnen. Mit freundlichen Grüßen