Kontrollbericht zu Berggasthaus Kickelhahn, Ilmenau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Berggasthaus Kickelhahn
Kickelhahnweg 1
98693 Ilmenau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2019
  • Frist
    6. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Berggasthaus Kickelhahn, Ilmenau [#55019]
Datum
2. Februar 2019 19:00
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Berggasthaus Kickelhahn Kickelhahnweg 1 98693 Ilmenau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.02.19 ist bei uns elektronisch am 02.02.19 eingegangen. Wir wer…
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Berggasthaus Kickelhahn, Ilmenau [#55019]
Datum
12. Februar 2019 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.02.19 ist bei uns elektronisch am 02.02.19 eingegangen. Wir werden diese prüfen und bescheiden. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Aufgrund der Tatsache, dass eine Beteiligung Dritter (Lebensmittelunternehmer, zu dem Sie die Anfrage gestellt haben) nötig ist, verlängert sich die Frist bis zur Bescheidung des Antrages auf zwei Monate (§ 5 (2) VIG Satz 2). Entgegen Ihres Widerspruchs nach Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bezüglich der Datenweitergabe werden Sie darüber informiert, dass eine Sicherstellung der Anonymität des Antragstellers nicht möglich ist, da Dritte gemäß § 5 Abs. 2 VIG eine Berechtigung haben, auf Nachfrage Name sowie Anschrift des Antragstellers zu erfahren. In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen mit, dass dem Widerspruch gegen die Weitergabe der personenbezogenen Daten gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO nicht entsprechend abgeholfen werden kann, da sich die Datenübermittlung nach § 5 Abs. 2 VIG auf einer gesetzlichen Vorschrift begründet. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG führt aus, dass eine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe des Namens und der Anschrift des Antragstellers besteht, eine Bearbeitung des Antrages nur erfolgen kann, wenn von Beginn an keine Anonymität des Antragstellers vorliegt bzw. die Weitergabe an Dritte von Beginn an nicht mit Widerspruch untersetzt ist. Erst den Dritten anzuhören, darauf zu warten, ob dieser eine Offenlegung des Antragstellers begehrt und im Falle, dass er dies wünscht Ihnen die Entscheidungsmöglichkeit einzuräumen, von Ihrem Widerspruch der Weitergabe personenbezogener Daten Gebrauch zu machen, sehen wir im VIG nicht abgebildet. Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass Sie zur Vermeidung der Weitergabe Ihrer Daten nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG Ihren Antrag zurückziehen können. Als Frist wird der 19.02.19 gewährt (Posteingang Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt). Alternativ teilen Sie mit, dass Sie keine Anonymität gegenüber Dritten gewahrt haben möchten. Als Frist setze ich den 19.02.19 (Posteingang Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt). Anderenfalls ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich bzw. wird entsprechend ablehnend beschieden. Sollten Sie bereit sein, dass Ihre Daten an Dritte weitergereicht werden, weise ich darauf hin, dass Ihre Daten verarbeitet werden. Nähere Hinweise finden Sie im „Merkblatt zum Datenschutz“ auf der Internetseite des Landratsamtes, Download-Bereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Für die Bearbeitung der Anfrage sind grundsätzlich Gebühren und Auslagen zu erheben, ich gehe aber davon aus, dass die Auskunftserteilung nach dem VIG voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein wird. Sofern Sie den Antrag aufrecht erhalten bzw. von Ihrem Widerspruch zurücktreten, gestaltet sich das weitere Verfahren wird wie folgt: Es erfolgt eine Mitteilung an den betroffenen Lebensmittelunternehmer bezüglich Ihres Antrags in Verbindung mit der Möglichkeit der Stellungnahme (Anhörung) binnen einer Frist von zwei Wochen. Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt im Anschluss und wird sowohl Ihnen als auch dem Lebensmittelunternehmer bekannt gegeben. Auf Nachfrage wird dem Lebensmittelunternehmer gemäß § 5 Abs. 2 VIG Ihr Name sowie Ihre Adresse zu mitgeteilt. Nach der Bekanntgabe der Entscheidung nach § 5 Abs. 4 VIG wird dem Lebensmittelunternehmer eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, in welcher er die Möglichkeit hat, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Nach Fristablauf wird Ihnen, soweit seitens des Lebensmittelunternehmers kein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde, die beantragte Information gewährt. Im Falle der Beantragung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Lebensmittelunternehmer werden bis zum Ende dieses Verfahrens keine entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt. Ich habe dieser mail eine Übermittlungs- und Lesebestätigung angefordert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit stimme ich der Übermittlung meiner Daten an den angefragten Betrieb zu…
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Berggasthaus Kickelhahn, Ilmenau [#55019]
Datum
12. Februar 2019 17:46
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit stimme ich der Übermittlung meiner Daten an den angefragten Betrieb zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
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Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
berichte_kickelhahn_ilmenau_geschwaerzt.pdf
7,6 MB

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