Kontrollbericht zu Berghaus Schönblick, Oberstdorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Berghaus Schönblick
Kornau-Wanne 22
87561 Oberstdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die letzten beiden Betriebsüberprüfungen haben am 17.12.2021 und 22.03.2023 stattgefunden.

Es kam bei der Betriebsüberprüfung am 22.03.2023 zu Beanstandungen (siehe Kontrollbericht in der Anlage). Die im
Kontrollbericht aufgeführten Beanstandungen wurden behoben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt Oberallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Berghaus Schönblick, Oberstdorf [#283222]
Datum
5. Juli 2023 10:00
An
Landratsamt Oberallgäu
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Berghaus Schönblick Kornau-Wanne 22 87561 Oberstdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283222/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, leider habe ich bisher keine Empfangsbestätigung noch eine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Ist meine A…
An Landratsamt Oberallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Berghaus Schönblick, Oberstdorf [#283222]
Datum
18. Juli 2023 11:20
An
Landratsamt Oberallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider habe ich bisher keine Empfangsbestätigung noch eine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Ist meine Anfrage bei Ihnen eingegangen? Wie ist der Status? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283222/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Oberallgäu
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> da ich Ihre Anfrage so nicht öffnen und auch somit nicht wei…
Von
Landratsamt Oberallgäu
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
18. Juli 2023 11:35
Status
Warte auf Antwort
image001.png
1,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> da ich Ihre Anfrage so nicht öffnen und auch somit nicht weiterleiten kann, möchte ich Sie bitten, uns genau mitzuteilen, an welches Sachgebiet (z. B. Naturschutz, Bauamt, Gewerbeaufsicht....) Ihre Anfrage weitergeleitet werden soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#283222] Sehr << Anrede >> es geht um einen Antrag nach dem Verbraucherinformations…
An Landratsamt Oberallgäu Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#283222]
Datum
18. Juli 2023 12:09
An
Landratsamt Oberallgäu
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es geht um einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz in Bezug auf lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen. Den Verlauf der Anfrage können Sie auch unter https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-berghaus-schoenblick-oberstdorf/ einsehen. Laut Protokoll wurde die Mail von Ihrem Mailserver empfangen, vielleicht wurde die Anfrage aber auf dem Weg zu Ihnen an anderer Stelle verschluckt? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283222/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Oberallgäu
VIG Anfrage vom 05. Juli 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer VIG…
Von
Landratsamt Oberallgäu
Betreff
VIG Anfrage vom 05. Juli 2023
Datum
18. Juli 2023 15:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.png
1,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer VIG-Anfrage vom 05. Juli 2023. Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen, und ich möchte Sie darüber informieren, dass sie derzeit in Bearbeitung ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage Zeit in Anspruch nimmt. Sollten Sie Rückfragen haben können Sie sich gerne telefonisch unter der untenstehenden Telefonnummer melden. Mit freundlichen Grüßen,
Landratsamt Oberallgäu
Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG); Antrag auf Informationsgewährung …
Von
Landratsamt Oberallgäu
Via
Briefpost
Betreff
Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG); Antrag auf Informationsgewährung vom 06.08.2022 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebes „Berghaus Schönblick, Nebelhorn
Datum
25. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort
Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Oberallgäu
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG); Antrag auf Informatio…
Von
Landratsamt Oberallgäu
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG); Antrag auf Informationsgewährung vom 05.07.2023 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bezüglich des Betriebes „Berghaus Schönblick
Datum
9. August 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Die letzten beiden Betriebsüberprüfungen haben am 17.12.2021 und 22.03.2023 stattgefunden. Es kam bei der Betriebsüberprüfung am 22.03.2023 zu Beanstandungen (siehe Kontrollbericht in der Anlage). Die im Kontrollbericht aufgeführten Beanstandungen wurden behoben.