Kontrollbericht zu Bergmann’s Menü- & Partyservice GmbH, Köthen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bergmann’s Menü- & Partyservice GmbH
Ringstraße 4
06369 Köthen (Anhalt)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Christian Schlag
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt Details
Von
Christian Schlag
Betreff
Kontrollbericht zu Bergmann’s Menü- & Partyservice GmbH, Köthen [#120273]
Datum
5. April 2019 19:08
An
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bergmann’s Menü- & Partyservice GmbH Ringstraße 4 06369 Köthen (Anhalt) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Schlag <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Schlag << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Schlag
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Antrag auf freien Zugang von Daten nach Verbraucherinformationsgesetz Hier: Bergmanns Menü-und Partyservice Sehr g…
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf freien Zugang von Daten nach Verbraucherinformationsgesetz Hier: Bergmanns Menü-und Partyservice
Datum
8. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlag, Ihr Antrag vom 05.04.2019, sich nach dem Verbraucherinformationsgesetz den Zugang zu bei mir vorhandenen Informationen zu verschaffen, ist am 05.04.2019 bei mir eingegangen. Ich werde Ihren Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist, ein Monat nach Eingang des Antrages gemäß § 5 Abs. l VIG, bearbeiten. Ich weise darauf hin. dass es sich bei dieser Frist um eine Regelfrist handelt. Dies bedeutet, dass sich die Bearbeitungsdauer bei Auftreten besonderer Umstände verlängern kann. Soweit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Dritter zu beteiligen ist, verlängert sich die gesetzliche Bearbeitungszeit auf bis zu 2 Monaten. Sollte dies der Fall sein, werde ich Sie informieren. Ich weise Sie darauf hin, dass ein von der Eröffnung des Zugangs Betroffener den Antrag stellen kann, ihm den Namen und die Anschrift des Antragstellers mit zuteilen. Sollte dies geschehen, werde ich Sie hierüber informieren. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag [geschwärzt] Amtsleiter
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Verbraucherinformationsgesetz Hier: Ihr Antrag "Bergmann Menü- und Partyservice" Sehr geehrter Herr Schl…
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz Hier: Ihr Antrag "Bergmann Menü- und Partyservice"
Datum
23. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlag, die Bearbeitung Ihres o.g. Antrages wird sich voraussichtlich auf zwei Monate verlängern, da am Verfahren Dritte zu beteiligen sind (§ 5 Abs. 2 VIG). Ich bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag [geschwärzt] Amtsleiter
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Verbraucherinformationsgesetz Hier: Ihr Antrag "Bergmann Menü- und Partyservice" Sehr geehrter Herr Schl…
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz Hier: Ihr Antrag "Bergmann Menü- und Partyservice"
Datum
25. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlag, auf Nachfrage des Dritten (Firma Bergmann) legte die zuständige Stelle diesem Namen und Anschrift des Antragstellers offen (§ 5 Abs. 2 S. 3 VIG). Ein solcher Antrag liegt dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld vor. Name und Anschrift werden antragsgemäß weitergereicht. Ich bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag [geschwärzt] Amtsleiter
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Antrag auf freien Zugang von Daten nach Verbraucherinformationsgesetz Hier: Bergmanns Menü-und Partyservice Sehr g…
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf freien Zugang von Daten nach Verbraucherinformationsgesetz Hier: Bergmanns Menü-und Partyservice
Datum
29. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlag der Landkreis Anhalt- Bitterfeld erlässt folgenden Bescheid: 1. Ihrem Antrag vom 05.04.2019 wird bezüglich der Frage 1 stattgegeben. 2. Bezüglich der Frage 2 erfolgt die Informationsauskunft mittels schriftlicher Darstellung der festgestellten Kontrollergebnisse. 3. Die Informationsgewährung erfolgt innerhalb von zehn Tagen nach Bestandkraft des Bescheides, sofern der Betroffene Betrieb, dem dieser Grundverwaltungsakt bekanntgegeben wird, nicht seinerseits Rechtsmittel einlegt. 4. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Die Zuständigkeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ergibt sich aus § 4 Abs. 1 (2) Verbraucherinformationsgesetz i.V. mit § 7 und 9 Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) vom 31. Juli 2002, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Dezember 2018 (GVBl. LSA S. 443, 444). Danach zeichnet der Landkreis Anhalt-Bitterfeld für die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften über Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände sowie für die Überwachung der Einhaltung futtermittelrechtlicher und verfütterungsverbotsrechtlicher Vorschriften zuständig. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist somit auskunftspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe sind nicht vorliegend, so dass die beantragte Auskunft zu erteilen ist. Ferner betreffen die Informationen keine laufenden Verfahren, § 3 VIG. Gleiches trifft auch auf § 4 Abs. 3 VIG zu. Danach soll ein Antrag abgelehnt werden, sofern die Voraussetzungen der Nr. 1 bis 5 vorliegen. Ein missbräuchlich gestellter Antrag ist grundsätzlich abzulehnen (§ 4 Abs. 4 VIG). Gemäß § 6 Abs. 1 VIG wird die beantragte Auskunftsgewährung nicht durch Aushändigung der Kontrollberichte in Kopie erfolgen, sondern nur schriftlich. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 15.03.2019 - RN 5 S 19.189 im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes einer Überwachungsbehörde vorerst untersagt, Lebensmittelkontrollberichte an einen Verbraucher herauszugeben. Im noch ausstehenden Hauptsacheverfahren ist zu klären, ob Kontrollberichte überhaupt herausgegeben werden dürfen. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld wird die Kontrollberichte bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung nicht aushändigen. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt), Widerspruch eingelegt werden. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag [geschwärzt] Amtsleiter

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Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 05.04.2019 Hier: Informationsgewährung Se…
Von
Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 05.04.2019 Hier: Informationsgewährung
Datum
20. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlag, ich nehme Bezug auf Ihr Informationsersuchen nach VIG vom 05.04.2019. mit dem Sie Informationen bezüglich der Einrichtung „Bergmann`s Menü-& Partyservice GmbH“ Ringstraße 4, in 06369 Köthen /OT Löbnitz a.d.L. begehren. Es wurde um Offenlegung folgender Auskünfte gebeten: 1. Wann fanden die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen statt? 2. Kam es während der Kontrollen zu Beanstandungen? Falls ja, wird um die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte gebeten. Frage 1 lässt sich wie folgt beantworten: Die beiden letzten Kontrollen fanden am 16.07.2018 und 24.10.2018 statt. Frage 2 möchte ich wie folgt beantworten: Während der Kontrolle am 16.07.2018 wurden geringfügige bauliche Mängel an Fliesen (Sprünge). Heizkörper (Farbanstrich) und Deckenplatten festgestellt. So z.B. fehlt an zwei Deckenlampen der Splitterschutz. Die Verstrebungen an den Deckenplatten wiesen an einigen Stellen Roststellen auf. Betroffen davon war insbesondere der Abfüllbereich. Im Fleischkühlraum waren dunkle Flecken an der Decke sichtbar. Im Fleischvorbereitungsraum wurden rohe Paprikaschoten und Geflügelfleisch zusammen auf einem Schneidbrett geschnitten. Das Geflügelfleisch wurde unsachgemäß aufgetaut. Es gab keine Abtropfmöglichkeit für Fleischsaft. Am 24.10.2018 wurden Lebensmittel mit abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum vorgefunden. An der Hygieneschleuse war der Desinfektionsspender leer. Vereinzelt war die Rückverfolgbarkeit von eingefrorenen Lebensmittel nicht möglich, da das Einfrierdatum fehlte. Es wurde empfohlen die Zwischenlagerung für die zu entsorgenden Speisereste zu verbessern. Ich betrachte Ihr Anliegen damit als abgeschlossen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag [geschwärzt] Amtsleiter

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