Kontrollbericht zu Berliner KS Fleisch- und Wurstwaren GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Berliner KS Fleisch- und Wurstwaren GmbH
Zitadellenweg 23-27
13599 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

Jakob Waidner
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
Jakob Waidner
Betreff
Kontrollbericht zu Berliner KS Fleisch- und Wurstwaren GmbH [#211283]
Datum
6. Februar 2021 18:24
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Berliner KS Fleisch- und Wurstwaren GmbH Zitadellenweg 23-27 13599 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jakob Waidner Anfragenr: 211283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211283/ Postanschrift Jakob Waidner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jakob Waidner
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
VIG-Anfrage [#211283] vom 06.02.2021 Sehr geehrter Herr Waidner, Sie haben per E-Mail über die vom Verein foodwat…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Betreff
VIG-Anfrage [#211283] vom 06.02.2021
Datum
22. Februar 2021 08:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Waidner, Sie haben per E-Mail über die vom Verein foodwatch e.V. und der Transparenz-Initiative FragDenStaat erstellten Online-Plattform „Topf Secret“ unter dem Zeichen [#211283] einen Antrag nach § 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz – VIG) gestellt. Ich bestätige den Eingang Ihres Antrages bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Spandau am 06.02.2021. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Diese werden alle geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung eingehalten werden können. Sie werden daher gebeten, von Nachfragen abzusehen. Die Beantwortung des Antrages erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch. Dies ist nur möglich, wenn Sie Ihre Adresse vollständig angegeben haben. Eine Ihnen am 10.02.2021 per Brief übersandte Eingangsbestätigung konnte unter der von Ihnen angegebenen Adresse nicht zugestellt werden und kam am 18.02.2021 zurück. Bitte reichen Sie Ihre korrekte Anschrift nach bzw. sorgen Sie durch eine ordnungsgemäße Beschriftung Ihres Briefkastens dafür, dass Ihnen Post auch zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Jakob Waidner
AW: VIG-Anfrage [#211283] vom 06.02.2021 [#211283] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau Details
Von
Jakob Waidner
Betreff
AW: VIG-Anfrage [#211283] vom 06.02.2021 [#211283]
Datum
25. Februar 2021 12:15
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus Datenschützgründen hat schon so manche Adressübermittlung nicht geklappt. :) Verstehe ich voll. Es kann aber auch daran liegen, dass bei der Formularübermittlung das C/o weggeschnitten wurde. Ich wohne zur Untermiete bei Raúl Arriaga. Bitte senden Sie mir das Ergebnis an folgende Adresse zu: Jakob Waidner c/o Arriaga / Schmiedehausen Knobelsdorffstr.6 << Adresse entfernt >> Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Waidner Anfragenr: 211283 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211283/ Postanschrift Jakob Waidner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>