Kontrollbericht zu Biberacher Pizza Service, Biberach an der Riß

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Biberacher Pizza Service
Ehinger-Tor-Straße 12
88400 Biberach an der Riß

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2024
  • Frist
    15. März 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Biberacher Pizza Service, Biberach an der Riß [#300041]
Datum
13. Februar 2024 18:49
An
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Biberacher Pizza Service Ehinger-Tor-Straße 12 88400 Biberach an der Riß 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300041/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Eingangsbestätigung VIG Antrag Kontrollbericht zu Singh Biberacher Pizza Service Biberach Sehr << Antragstel…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Betreff
Eingangsbestätigung VIG Antrag Kontrollbericht zu Singh Biberacher Pizza Service Biberach
Datum
19. Februar 2024 07:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 13.02.2024. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Verzögerung durch Aufforderung zur Antragsrücknahme Bitte teilen Sie uns bis zum 04.03.2024 mit, ob Sie Ihren Antr…
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Verzögerung durch Aufforderung zur Antragsrücknahme
Datum
19. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Bitte teilen Sie uns bis zum 04.03.2024 mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten oder zurücknehmen.

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Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Bescheid und Informationszugang Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationen gemäß Verbraucherinformationsgesetz wird …
Von
Landkreis Biberach - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid und Informationszugang
Datum
6. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationen gemäß Verbraucherinformationsgesetz wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang lautet wie folgt: Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen des Betriebes Biberacher Pizzaservice, Ehinger-Tor-Str. 12, 88400 Biberach an der Riß, fanden am 24.01.2024 und 03.02.2022 statt. Bei beiden Kontrollen gab es Beanstandungen, die aus den beiliegenden Anlagen ersichtlich sind. 3. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.