Kontrollbericht zu Bielefeld's Bürgerstuben, Delmenhorst

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bielefeld's Bürgerstuben
Bürgerkampweg 26
27751 Delmenhorst

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Ordnungswesen Delmenhorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bielefeld's Bürgerstuben, Delmenhorst [#247233]
Datum
25. April 2022 17:48
An
Veterinär- und Ordnungswesen Delmenhorst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bielefeld's Bürgerstuben Bürgerkampweg 26 27751 Delmenhorst 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 247233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247233/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Ordnungswesen Delmenhorst
Eingangsbestätigung, Anforderung Unterschrift hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 25.04.2022 auf …
Von
Veterinär- und Ordnungswesen Delmenhorst
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung, Anforderung Unterschrift
Datum
21. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 25.04.2022 auf Auskunft über den Betrieb Bielefeld' s Bürgerstuben, Bürgerkampweg 26, 27751 Delmenhorst. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten per E-Mail zugestimmt, falls der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangt. Mir fehlt hierzu jedoch Ihre Unterschrift. Bitte teilen Sie mir innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens schriftlich (mit Unterschrift) mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach Eingang dieser Mitteilung wird der Antrag weiterbearbeitet.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingangsbestätigung und Anforderung meiner Unterschrift (AZ 14/BerVIG vom 21.06.2022) [#247233] Sehr <…
An Veterinär- und Ordnungswesen Delmenhorst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingangsbestätigung und Anforderung meiner Unterschrift (AZ 14/BerVIG vom 21.06.2022) [#247233]
Datum
6. Juli 2022 12:38
An
Veterinär- und Ordnungswesen Delmenhorst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Zunächst einmal bin ich etwas verwundert, dass Sie für eine einfache Eingangsbestätigung meines Antrages nach VIG vom 25. April 2022 fast zwei Monate benötigen. Ich brauche Sie wohl nicht darauf hinweisen, dass die Ihnen gesetzlich gesetzte Frist zur Beantwortung meines Antrages bereits abgelaufen ist. Auch ist mir unverständlich, warum die Zustellung des von Ihnen am 21. Juni 2022 erstellten Schreibens bis heute gedauert hat. Vielleicht sollten Sie Ihre verwaltungsinternen Abläufe oder die Arbeit Ihres Versanddienstleisters einmal genauer überprüfen. Völlig unverständlich ist allerdings die in Ihrem Schreiben geforderte schriftliche Unterschrift. Nach einheitlicher Rechtsauffassung diverser Verwaltungsgerichte ist das Stellen eines Antrags nach VIG auf elektronischem Wege vollkommen ausreichend. Dies ist auch in anderen Gemeinden und Städten durchaus möglich. Ich erachte daher die von Ihnen gestellte Forderung als reine Schikane und Versuch Ihrer Verwaltung, meinen Antrag zu verzögern oder zu erschweren. Ich weise daher Ihre Forderung hiermit ausdrücklich zurück und bestehe auf die Umgehende Bearbeitung meines Antrags. Weiterhin behalte ich mir rechtliche Schritte aufgrund der unzulässigen Versuche und Verzögerungen gegen mein Ansinnen ausdrücklich weiterhin vor und werde, sofern ich nicht bis zum 15. Juli 2022 einen Bescheid von Ihnen erhalten habe, unverzüglich den Klageweg beschreiten, ohne dass es hierfür eine weitere Ankündigung gegen wird. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247233/

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Veterinär- und Ordnungswesen Delmenhorst
Informationszugang die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen vor Antragsstellung haben in dem oben gen…
Von
Veterinär- und Ordnungswesen Delmenhorst
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
15. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen vor Antragsstellung haben in dem oben genannten Betrieb am 22.01.2020 und am 12.08.2021 stattgefunden. Es gab bei beiden Kontrollen keine Beanstandungen.