Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Binckebanck GmbH
Wolmersdorfer Straße 1
25704 Meldorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2021
  • Frist
    15. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH [#228296]
Datum
13. September 2021 15:34
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Binckebanck GmbH Wolmersdorfer Straße 1 25704 Meldorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228296/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Bea…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH [#228296]
Datum
13. September 2021 16:35
Status
Warte auf Antwort
image001.png
18,7 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Dithmarschen. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz übersende ich Ihnen anliegen…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH [#228296]
Datum
14. September 2021 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz übersende ich Ihnen anliegend meinen Bescheid vom heutigen Tage. Das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein habe ich zeitgleich über die Aufnahme der Bearbeitung Ihres Antrages informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch zu #228296 PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, gegen ihren Bescheid vom 14.09.2021 lege ich Wider…
An Der Landrat des Kreises Dithmarschen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch zu #228296
Datum
20. September 2021
An
Der Landrat des Kreises Dithmarschen
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, gegen ihren Bescheid vom 14.09.2021 lege ich Widersp#ruch ein. Begründung: Ich habe im vollen Umfang einen Anspruch auf Gewährung des von mir beantragten Informationszugangs. Diese Auffassung ist auch von einer am 29.08.2019 ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 29.08.2019 — 7 C 29.17) bestätigt worden. Sie können diese Entscheidung unter https:/www.lmtvet.bremen.de/lebensmit... abrufen. Das BVerwG hat in dieser Grundsatzentscheidung festgestellt, dass Informationen über nicht zulässige Abweichungen von Lebensmittelrechtlichen Vorschriften unter den Auskunftsanspruch nach 8 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG fallen und entsprechende Kontrollberichte herauszugeben sind. Ihr Bescheid sabotiert mit dem VIG ein Bundesgesetz, das ausdrücklich meine Rechte als Verbraucher stärkt. Ihre Weigerung, die Kontrollberichte bereitzustellen, widerspricht der ausdrücklichen Intention des Gesetzgebers. Eine informierte Verbraucherentscheidung ist so nicht möglich. Sie setzen sich über ein Bundesgesetz und höchstrichterliche Rechtsprechung hinweg. Ich werte das als Indiz, dass in Ihrer Behörde mangelnder Respekt vor Gesetzen herrscht. Einerseits ist ihre Ablehnungsbegründung in der Gesamtschau unzutreffend. Andererseits stützt sich ihre Argumentation in der Hauptsache darauf, dass der Antrag auf einem bestimmten Übertragungsweg gestellt wurde. Wäre die Anfrage beispielsweise per Briefpost gestellt worden, hätten Sie dann ausführlich aus den AGB der Deutschen Post AG zitiert? Aus dem PostG? Entgegen Ihrer Auffassung liegt eine Veröffentlichung im Internet nicht ausserhalb der Zwecke des VIG. Nach der Gesetzesbegründung dient das Gesetz der Transparenz staatlichen Handelns und dem ungehinderten Zugang zu Informationen im Interesse der Ermöglichung eigenberantwortlicher Entscheidungen von Verbrauchern am Markt. Den ungehinderten Informationszugang sieht der Gesetzgeber als wesentliches Element eines demokratischen Rechtsstaates an (BT-Drs. 17/7374, S. 2). Mit dem Gesetzeszweck steht es im Einklang, wenn ein Verbraucher die erhaltenen Informationen mit anderen teilt und der Öffentlichkeit zugänglich macht. Das Gesetzt verfolgt nach § 1 VIG ausdrücklich das Ziel, den Markt transparenter zu gestalten, so dass in einer Internetpublikation eine Stärkung des des Verbraucherschutzes gesehen kann. Eine Weitergabe der angefragten Informationen ist zudem mit Rücksicht auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich zulässig. Auf welchem Weg ein Antrag nach dem VIG gestellt wurde, ist hinsichtlich ihrer Pflicht, diesem vollständig nachzukommen, irrelevant. Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich die beiden letzten Kontrolltermine und Kontrollberichte zuzusenden. Ihre Behauptung einer zeitlich unbegrenzten Veröffentlichung ist falsch. Bei FragDenStaat heißt es hierzu wörtlich: "Das Verbraucherinformationsgesetz gibt allen Bürgerinnen und Bürgern Informationsanspruch zu Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen, die bis zu fünf Jahre in der Vergangenheit liegen. Ergebnisse zu Lebensmittelkontrollen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen – zu denen also kein Informationsanspruch gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz mehr besteht – werden wir wieder von der Plattform entfernen." Hier wurde die vorgefertigte Antwort, die Sie kopiert haben, schlecht recherchiert oder vorsätzlich unkorrekt formuliert. Eine Informationsgewährung verletzt auch nicht das Grundrecht des angefragten Betriebes auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. Es liegt zwar ein Eingriff in den Schutzbereich dieses Grundrechts vor, da der Informationszugang nach dem VIG geeignet ist, das Konsumverhalten der Verbraucher zu beeinflussen, und so mittelbar-faktisch die Markt- und Wettbewerbssituation zum Nachteil des betroffenen Unternehmens zu verändern. Dieser Eingriff ist allerdings aufgrund des überwiegenden Informationsinteresses der Verbraucher gerechtfertigt. Um unzumutbare Folgen für das betroffene Unternehmen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber hinreichende Schutzvorkehrungen, wie etwa in § 6 Abs. 4 VIG die Verpflichtung zur nachträglichen Richtigstellung bei der Herausgabe falscher Informationen, getroffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.2019 - 7 GC 29.17 -, juris Rn. 48 bis 53; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2019 - 10 S 1891/19 -, juris Rn. 36 bis 38). Eine Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ergibt sich auch nicht aus den gesetzlich normierten Voraussetzungen des § 40 Abs. 1a LFGB und den hierzu vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen, wie etwa einem hinreichenden Gewicht der Verstöße und einer zeitlichen Befristung der Veröffentlichung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 48 ff.). Diese für § 40 Abs. 1a LFGB geltenden Standards sind auf den Anspruch nach dem VIG nicht zu übertragen. Zwischen der aktiven behördlichen Information der gesamten Öffentlichkeit und der antragsbezogenen Informationsgewährung an eine Einzelperson bestehen grundlegende Unterschiede. Der Gesetzgeber ist bei der Schaffung des VIG im Jahr 2008 davon ausgegangen, dass es sich dabei um zwei separate Teilbereiche handelt (BT-Drs. 16/5404, S.8: "zwei Säulen, die sich ergänzen"). Die beiden sich ergänzenden Teilsysteme des Informationsfreiheitsrechts folgen unterschiedlichen Rationalitäten und Zielsetzungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2019 - 10 S 2614/19 -, juris Rn. 24 f.). Das aktive Informationshandeln des Staates an alle Marktteilnehmer verschafft den übermittelten Daten eine breitere Beachtung und gesteigerte Wirkkraft. Dahinter bleibt die Informationsübermittlung an einzelne Personen im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Marktgeschehen quantitativ und qualitativ zurück. Einer späteren möglichen privaten Veröffentlichung fehlt die Autorität einer staatlichen Publikation. Aufgrund der aufgezeigten, dem Gesetzgeber bekannten Unterschiede lassen sich die Anspruchsvoraussetzungen und Anforderungen (etwa hinsichtlich Schweregrad der Verstöße und zeitlicher Begrenzung) des § 40 Abs. 1a LFGB nicht auf das antragsgebundene Informationshandeln übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.2019 - 7 C 29.17 -, juris Rn. 47; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13.12.2019 - 10 S 2614/19 -, juris Rn. 25 und - 10 S 1891/19 -, juris Rn. 15 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.01.2020 - 15 B 814/19 -, juris Rn. 49 f. m.w.N.). Das VIG verbietet zudem eine Weiterveröffentlichung der herauszugebenden Informationen nicht. Es ist daher unschädlich, dass übermittelten Informationen möglicherweise auf der Internetplattform "Topf Secret" eingestellt werden könnten. Eine solche mutmaßliche private Veröffentlichungshandlung wäre nicht Ihnen zuzurechnen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2019 - 10 S 2614/19 -, juris Rn. 24). Das VIG regelt lediglich die Herausgabe der Informationen an den jeweiligen Antragsteller, also an mich. Eine Herausgabe von Beanstandungen in Verbindung mit einer rechtlichen Einordnung entfaltet auch keine "Prangerwirkung". Es ist - auch bei einer unterstellten Veröffentlichung auf der Plattform "Topf Secret" oder in einem sonstigen Medium - keine erhebliche Verschlechterung der Marktchancen der Antragstellerin zu erwarten. Es liegt grundsätzlich im Ermessen des angefragten Betriebes, sich an die geltenen Vorschriften zu halten. Erst von ihm zu verantwortende Verstöße können überhaupt zu einer Veröffentlichung führen. Ihre Auskunftspflichten nach VIG sind wesentlich umfassender als die von Ihnen referenzierten Auskunftspflichten nach dem LFGB. Ihr Verweis auf das LFGB ist nicht statthaft. Zudem werden regelmäßig schwerwiegende Beanstandungen von den zuständigen Behörden gerade nicht veröffentlicht. Gilt das auch für Ihre Behörde? Beispiele für unterlassenes Behördenhandeln sind https://www.foodwatch.org/de/aktuelle... oder https://www.foodwatch.org/de/aktuelle.... Deshalb ist es auch so wichtig, dass Verbraucher mit wenigen Klicks standardisierte Anträge auf Informationsgewährung nach dem VIG stellen können. In Ihrem Bescheid behaupten Sie, dass ich meinen Antrag über die unter https://fragdenstaat.de/kampagnen/leb... erreichbare Internetplatform "Topf Secret" versandt hätte. Auch das ist falsch. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben wurden oder werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Mit Ihrem Bescheid decken Sie Betriebe mit Schimmel im Kühlraum, Gammelfleisch im Döner, Schaben in allen Wachstumsstadien, mangelnder Personalhygiene, ... Dadurch benachteiligen Sie Betriebe mit vorbildlicher Lebensmittelhygiene. Das dürfte auch wettbewerbsrechtlich problematisch sein. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH [#228296]
Datum
20. Oktober 2021 12:58
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, ob meine Daten an den angefragten Betrieb weitergegeben wurden. Im Falle einer Weitergabe bitte ich um Zusendung der betreffenden Dokumente. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228296/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hat Sie mein Widerspruch per Fax vom 20.09.2021 erreicht? Mit freundlichen Grüßen …
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH [#228296]
Datum
29. Oktober 2021 15:46
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hat Sie mein Widerspruch per Fax vom 20.09.2021 erreicht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228296/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung Widerspruch und Auskunft Datenweitergabe. Gesendet in einem Umschlag. Fun Fact: Am 17.11.202…
Von
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. November 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung Widerspruch und Auskunft Datenweitergabe. Gesendet in einem Umschlag. Fun Fact: Am 17.11.2021 hat mich der Betrieb kurz nach 18:00 Uhr [geschwärzt] angerufen und wollte wissen, warum ich nach den Daten frage.
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung Widerspruch & Auskunft Datenweitergabe
Von
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. November 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung Widerspruch & Auskunft Datenweitergabe
<< Anfragesteller:in >>
Anforderung Kontrollberichte PER FAX Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herr…
An Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
9. November 2021
An
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Binckebanck GmbH Wolmersdorfer Straße 1 25704 Meldorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Schlampig ersteller Bescheid auf private Anfrage per Fax. "Am 09.11.2021 haben Sie per Fax einen Antrag nach…
Schlampig ersteller Bescheid auf private Anfrage per Fax. "Am 09.11.2021 haben Sie per Fax einen Antrag nach dem Verbraucherinformationgesetz (VIG) versandt. In Ihrer Email lautet es auszugsweise: [...]" E-Mail?
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz übersende ich Ihnen anliegen…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH [#228296]
Datum
30. November 2021 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in aufgrund Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz übersende ich Ihnen anliegend meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Auskunft PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen…
An Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Auskunft
Datum
20. Januar 2022
An
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Bescheid vom 12.11.2021 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH" vom 09.11.2021 per Fax wurde mir die Zusendung der angeforderten Informationen angekündigt. Bis heute habe ich diese nicht erhalten. Bitte senden Sie mir sie umgehend zu. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Bearbeitungsstand PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geeh…
An Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Bearbeitungsstand
Datum
28. März 2022
An
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich über den Bearbeitungsstand meines Widerspruchs vom 20.09.2021. Mit freundlichen Grüßen.
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Auskunft PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen…
An Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Auskunft
Datum
28. März 2022
An
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Bescheid vom 12.11.2021 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH" vom 09.11.2021 per Fax wurde mir die Zusendung der angeforderten Informationen angekündigt. Bis heute habe ich diese nicht erhalten. Bitte senden Sie mir die angekündigten Informationen umgehend zu. Mit freundlichen Grüßen.
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Auskunft PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen…
An Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Auskunft
Datum
29. April 2022
An
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Bescheid vom 12.11.2021 zu meiner privaten VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH" vom 09.11.2021 per Fax wurde mir die Zusendung der angeforderten Informationen angekündigt. Bis heute habe ich diese nicht erhalten. Bitte senden Sie mir die angekündigten Informationen endlich zu. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Bearbeitungsstand PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geeh…
An Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Bearbeitungsstand
Datum
29. April 2022
An
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich endlich über den Bearbeitungsstand meines Widerspruchs vom 20.09.2021. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage zur Auskunft per E-Mail mit gleichem Inhalt wie die Nachfrage per Fax am 30.05.2022.
An Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. Mai 2022
An
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Nachfrage zur Auskunft per E-Mail mit gleichem Inhalt wie die Nachfrage per Fax am 30.05.2022.
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Auskunft PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr [geschwärzt],…
An Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Auskunft
Datum
30. Mai 2022
An
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr [geschwärzt], Sehr geehrte Damen und Herren, was ist mit Ihrer Behörde los? Haben Sie die Arbeit eingestellt? Wurde Ihr Fachdienst aufgelöst? Allgemeine Unlust? Warum muss bei Ihnen permanent nachgefragt werden? Was für eine unnötige Energieverschwendung! Da entlarvt sich Ihre blödsinnige E-Mail-Signatur "Bitte denken Sie an unsere Umwelt, bevor Sie diese Email ausdrucken!" als Realsatire. ;-) In Ihrem Bescheid vom 12.11.2021 steht: ----- SCHNIPP 8-< ------------------------- Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationsgewährung; Ihr Antrag vom 09.11.2021 Bescheid Sehr [geschwärzt], 1. Auf Ihren Antrag vom 09. 11.2021 gewähre ich Ihnen die begehrten Informationen über amtliche lebensmittelrechtliche Kontrollen des Betriebes „Binckebanck GmbH, Wolmersdorfer Straße 1, 25704 Meldorf". Die Informationen werden Ihnen 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides gegenüber dem Betrieb zugänglich gemacht. 2. Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Begründung: 1. Am 09.11.2021 haben Sie per Fax einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) versandt. In Ihrer Email [sic!] lautet es auszugsweise: Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Binckebanck GmbH, Wolmersdorfer Straße 1, 25704 Meldorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. (... ) Ihr Antrag ist bei uns am 09.11.2021 eingegangen. Dem in Rede stehende Betrieb wurde mit Schreiben vom 12.11.2021 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. II. Der Erlass des Bescheides ist auf Grundlage des soeben dargelegten Sachverhaltes in dem eingangs tenorierten Umfang rechtmäßig. 1. Die Stattgabe Ihres Antrages beruht auf § 5 Abs. 2 und 3 VIG. Für die Entscheidung bin ich gern.§ 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 2 VIG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 14 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Lebensmittel-, Wein-, und Futtermittelrechts (LWFZVO) i. V. m. § 6 Abs. 2 VIG zuständig. Den nach § 4 Abs. 1 VIG erforderlichen Antrag auf Information haben Sie in hinreichend bestimmter Form gestellt Dem in Rede stehende Betrieb wurde mit Schreiben vom 12.11 .2021 Gelegenheit zur Stellungnahme nach§ 87 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (L VwG) gegeben. Der Umfang dieses Bescheides richtet sich nach§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG. Danach hat jeder nach Maßgabe des VIG Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den Abweichungen getroffen worden sind. Darunter fallen grundsätzlich konkrete Kontrollmaßnahmen und mögliche Verstöße einzelner Betriebe (sog . „Verstoß-Daten", vgl. BeckOK lnfoMedienR/Rossi, 22. Ed. 1.5.2018, VIG § 2 Rn. 32). Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich um derartige Verstoß-Daten. Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 VIG sind Ort, Zeit und Art des Informationszugangs mitzuteilen, soweit dem Antrag stattgegeben wird. Wird eine bestimmte Art des lnformationszugangs begehrt, so darf dieser gern.§ 6 Abs. 1 Satz 2 VIG nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Sie haben in Ihrem Antrag ausdrücklich um eine Antwort in elektronischer Form (E-mail) gebeten. Dem werde ich entsprechen. Zu beachten sind überdies § 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 VIG. Danach darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Aus diesem Grund werden Ihnen die begehrten Informationen noch nicht in diesem Bescheid gewährt, sondern 14 Tage nach seiner Bekanntgabe gegenüber dem Betrieb. 2. Die Kostenentscheidung beruht auf§ 7 Abs. 2 Satz 2 VIG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Der Widerspruch kann schriftlich beim Kreis Dithmarschen - Der Landrat- Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Stettiner Straße 30, 257 46 Heide, oder zur Niederschrift beim Kreis Dithmarschen - Der Landrat - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Rungholtstraße 9, 25746 Heide, eingelegt werden. 2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Weg erhoben werden durch absenderbestätigende De-Mail nach dem De-Mail-Gesetz vom 28.04.2011 an das Postfach poststelle@ dithmarschen.de-mail.de.Eine einfache E-Mail genügt nicht. Ihr Widerspruch hat gern.§ 5 Abs. 4 Satz 1 VIG keine aufschiebende Wirkung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ----- >-8 SCHNAPP ------------------------- Bisher habe ich die von Ihnen angekündigte Auskunft nicht erhalten. NICHT. ERHALTEN. Am 20.01.2022 habe ich Sie erstmalig an Ihren Bescheid erinnert: ----- SCHNIPP 8-< ------------------------- PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Bescheid vom 12.11.2021 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH" vom 09.11.2021 per Fax wurde mir die Zusendung der angeforderten Informationen angekündigt. Bis heute habe ich diese nicht erhalten. Bitte senden Sie mir sie umgehend zu. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] ----- >-8 SCHNAPP ------------------------- Reaktion Ihrerseits: Keine. Am 28.03.2022 habe ich Sie erneut an Ihren Bescheid erinnert: ----- SCHNIPP 8-< ------------------------- PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Bescheid vom 12.11.2021 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH" vom 09.11.2021 per Fax wurde mir die Zusendung der angeforderten Informationen angekündigt. Bis heute habe ich diese nicht erhalten. Bitte senden Sie mir die angekündigten Informationen umgehend zu. Mit freundlichen Grüßen. ----- >-8 SCHNAPP ------------------------- Reaktion Ihrerseits: Keine. KEI-NE. Am 29.04.2022 sendete ich eine weitere Erinnerung an Ihren Bescheid: ----- SCHNIPP 8-< ------------------------- PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Bescheid vom 12.11.2021 zu meiner privaten VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Binckebanck GmbH" vom 09.11.2021 per Fax wurde mir die Zusendung der angeforderten Informationen angekündigt. Bis heute habe ich diese nicht erhalten. Bitte senden Sie mir die angekündigten Informationen endlich zu. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] ----- >-8 SCHNAPP ------------------------- Auch hierauf haben Sie nicht reagiert. Anders formuliert: Sie stellen sich tot. BITTE SENDEN SIE MIR ENDLICH DIE ANGEKÜNDIGTEN INFORMATIONEN ZU! Erlauben Sie mir bitte noch den Hinweis, dass Sie seit mehr als 3 Monaten untätig sind. Nächster Halt: 24837 Schleswig. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] PS: Bezüglich meines Widerspruchs vom 20.09.2021 sind Sie bisher ebenfalls untätig gewesen. Meine zahlreichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand wurden ignoriert. PPS: Die in Ihrem Bescheid angegebene Faxnummer 0481 97-1499 funktioniert nicht. Vermutl. eine SH-Infrastrukturapokalypse?
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Nachfrage zur Auskunft per E-Mail mit gleichem Inhalt wie die Nachfrage per Fax am 30.05.2022.
An Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Mai 2022
An
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Nachfrage zur Auskunft per E-Mail mit gleichem Inhalt wie die Nachfrage per Fax am 30.05.2022.
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Nachfrage Bearbeitungsstand PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geeh…
An Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
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Briefpost
Betreff
Nachfrage Bearbeitungsstand
Datum
12. Juni 2022
An
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
PER FAX Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte informieren Sie mich endlich über den Bearbeitungsstand meines Widerspruchs vom 20.09.2021. Diesbezüglich sind Sie seit 234 Tagen untätig. Mit freundlichen Grüßen,
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Anforderung Kontrollberichte PER PRIVATER E-MAIL Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschu…
An Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Anforderung Kontrollberichte
Datum
12. Juni 2022
An
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
PER PRIVATER E-MAIL Kreis Dithmarschen Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Binckebanck GmbH Wolmersdorfer Straße 1 25704 Meldorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an. Ich gehe davon aus, dass Ihnen die "Handreichung für die Kreise und kreisfreien Städte zum Umgang mit privaten VIG-Anfragen zu amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen" des MJVEG vom 15. Juli 2019 bekannt ist. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter "Beanstandungen" verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als "geringfügig" oder "schwerwiegend"). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort per Briefpost. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auskunft auf Anfrage per Briefpost/E-Mail/Fax. Die Auskunft wurde – mit (teilweiser) Gewährung der angeforderten …
Von
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-06-13-auskunft-auf-fax-anfrage-pub.pdf
2,9 MB
Auskunft auf Anfrage per Briefpost/E-Mail/Fax. Die Auskunft wurde – mit (teilweiser) Gewährung der angeforderten Informationen – nach Wiederholung meiner Anfrage per Briefpost/E-Mail/Fax erteilt. Wie die Behörde mit ihren ablehnenden Bescheiden zu Anfragen über FragDenStaat deutlich macht, möchte sie dort keine Kontrollberichte veröffentlicht sehen. Diesen Wunsch respektiere ich selbstverständlich, da ich noch viele weitere Anfragen an diese Behörde plane. Auch wenn das Steuergeldverschwendung ist: Bitte stellt selbst eine Anfrage zu diesem Betrieb. Da die Anfrage über FdS abgelehnt wurde und somit eine völlig überflüssige weitere Anfrage per Briefpost/E-Mail/Fax erforderlich war, belasse ich den Status auf "Anfrage abgelehnt". Ein "Anfrage teilweise erfolgreich" würde bei einer Suche veröffentlichte Kontrollberichte suggerieren.

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Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ablehnender Bescheid des Widerspruches, wobei die Behörde das unzutreffende Geschwurbel ihres Nonsens-Bescheids au…
Von
Kreis Dithmarschen - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnender Bescheid des Widerspruches, wobei die Behörde das unzutreffende Geschwurbel ihres Nonsens-Bescheids auf die Anfrage über FdS wiederholt. Was für ein Unfug nach einem Dreivierteljahr Bearbeitungszeit.;-)