Kontrollbericht zu Biorestaurant Garmischer Hof, Garmisch-Partenkirchen

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Biorestaurant Garmischer Hof
Chamonixstraße 10
82467 Garmisch-Partenkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Im Lebensmittelunternehmen, Biorestaurant Garmisch Hof, Chamonixstraße 10, 82467, Garmisch-Partenkirchen, wurden bei den letzten Hygienekontrollen der Lebensmittelüberwachung am 27.09.2019 und 06.12.2019 keine Verstöße gegen lebensmittelhygienerechtliche Vorschriften festgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Biorestaurant Garmischer Hof, Garmisch-Partenkirchen [#167802]
Datum
3. Oktober 2019 19:09
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Biorestaurant Garmischer Hof Chamonixstraße 10 82467 Garmisch-Partenkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Biorestaurant Garmischer Hof,…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Biorestaurant Garmischer Hof, Garmisch-Partenkirchen [#167802]
Datum
4. Dezember 2019 17:33
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Biorestaurant Garmischer Hof, Garmisch-Partenkirchen“ vom 03.10.2019 (#167802) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167802 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzlich vorgesehene Frist für meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Biorestau…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeitsklage ist möglich - Kontrollbericht zu Biorestaurant Garmischer Hof, Garmisch-Partenkirchen [#167802]
Datum
1. Februar 2020 22:03
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzlich vorgesehene Frist für meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Biorestaurant Garmischer Hof, Garmisch-Partenkirchen“ vom 03.10.2019 (#167802) haben Sie mittlerweile weit überschritten. Auch auf meine Nachfrage vom 04.12.2019 haben Sie nicht reagiert. Daher frage ich freundlich nach dem aktuellen Sachstand und erinnere Sie daran, dass inzwischen Untätigkeitsklage möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167802 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Biorestaurant Garmischer Hof, Garmisch-Partenkirchen“ vo…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeitsklage - Kontrollbericht zu Biorestaurant Garmischer Hof, Garmisch-Partenkirchen [#167802]
Datum
2. September 2020 18:03
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Biorestaurant Garmischer Hof, Garmisch-Partenkirchen“ vom 03.10.2019 (#167802) wurde von Ihnen immer noch nicht beantwortet. Die Anfrage ist nun 11 Monate alt. Eine derart lange Bearbeitungsdauer ist nicht hinzunehmen und nicht zu entschuldigen. Auch die bestehende Mehrbelastung durch die Covid-19 Pandemie, die Ihr Amt sicherlich momentan erleben muss, kann keinen Grund darstellen. Sobald ich in wenigen Wochen mein juristisches Staatsexamen abgelegt habe, werde ich Zeit finden, um eine entsprechende Klageschrift vorzubereiten. Schließlich konnte ich bei meinem Lebensgefährten, [geschwärzt], beobachten dass eine Klage Sie schließlich zum Tätigwerden motiviert hat. Ich möchte Sie in diesem Rahmen auch auf meine andere VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen“ vom 14.09.2019 (#166595) hinweisen, zu welcher Sie mir in Ihrem Schreiben vom 18.12.2019 mitteilten, diese werde bis Ende Januar (2020) beantwortet. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir und sich die Arbeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung ersparen und meinem bestehenden Informationsanspruch aus dem VIG freiwillig nachkommen. Besten Dank und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Diplom-Juristin Univ. Anfragenr: 167802 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Bescheid und Auskunft Im Lebensmittelunternehmen, Biorestaurant Garmisch Hof, Chamonixstraße 10, 82467, Garmisch-P…
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid und Auskunft
Datum
11. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,9 MB
Im Lebensmittelunternehmen, Biorestaurant Garmisch Hof, Chamonixstraße 10, 82467, Garmisch-Partenkirchen, wurden bei den letzten Hygienekontrollen der Lebensmittelüberwachung am 27.09.2019 und 06.12.2019 keine Verstöße gegen lebensmittelhygienerechtliche Vorschriften festgestellt.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Eingangsbestätigung #167802 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Eingangsbestätigung #167802
Datum
25. Juni 2022 16:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund von Personalwechseln und anschließender Arbeitsmehrbelastung aufgrund der Corona-Pandemie können wir derzeit nicht mehr abschließend feststellen, ob Sie betreffend Ihrer Anfrage vom 03.10.2019 eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Dies möchten wir hiermit nachholen und bitten um Entschuldigung für die zeitliche Verzögerung. Sollten Sie aufgrund der inzwischen vergangenen Zeit Ihren Antrag auf Herausgabe der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen des Betriebs (gerechnet ab heute) Biorestaurant Garmischer Hof Chamonixstr. 10 82467 Garmisch-Partenkirchen NICHT aufrechterhalten wollen bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Herausgabe von Informationen gemäß § 1 i. V. m § 2 Absatz 1 VIG ist am 03.10.2019 bei uns eingegangen. Informationen zur Weitergabe Ihrer Daten: Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Art 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO. Wir weisen darauf hin, dass der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten zeitlich nicht begrenzt ist. Im Falle einer Auskunftserteilung erhalten Sie einen Abdruck unseres Schreibens. Weiteres Verfahren bei Aufrechterhaltung Ihres Antrags: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Aufgrund der intern und extern notwendigen Beteiligungen kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherschutzinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung und Risiko. Hinweise zum Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Kontaktdaten) werden durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Rechts-grundlage der Verarbeitung dieser Daten ist § 4 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Beantwortung Ihrer Anfrage nach VIG. Es erfolgt grundsätzlich keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir jedoch verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO. Ihre Daten werden für einen Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und anschließend gelöscht. Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die Rechte aus Art. 15-18, 20, 21 zu: Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Recht auf Datenübertragbarkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen unter https://www.lra-gap.de/de/datenschutz.html Mit freundlichen Grüßen