Kontrollbericht zu Bistro & Bar Pendel, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bistro & Bar Pendel
Friedensplatz 12
53111 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bistro & Bar Pendel, Bonn [#251586]
Datum
16. Juni 2022 14:14
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bistro & Bar Pendel Friedensplatz 12 53111 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251586/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.6.2022, deren Eingang ich hiermit be…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Bistro & Bar Pendel, Bonn [#251586]
Datum
21. Juni 2022 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.6.2022, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gem. § 7 VIG grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gem. Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund sind die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage teilweise nicht einhaltbar. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. In der Sache ist eine Beteiligung Dritter erfolgt, daher verzögert sich die Bearbeitung noch etwas. Ich bitte um Ihr Verständnis. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, in Zusammenhang mit Ihrem Antrag…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Bistro & Bar Pendel, Bonn [#251586]
Datum
28. Juni 2022 15:11
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, in Zusammenhang mit Ihrem Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 16.06.2022 hat sich in Vertretung des Betriebsinhabers hier der DEHOGA Nordrhein e. V. gemeldet. Es wird die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift sowie Akteneinsicht erfragt. Ich beabsichtige, die Akteneinsicht zu gewähren, wodurch Ihr Name und Ihre Anschrift dem DEHOGA Nordrhein e. V. bekannt würden. Denn gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hat die auskunftspflichtige Stelle, also hier die Bundesstadt Bonn, dem Dritten Namen und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. In Ihrem untenstehenden Antrag haben Sie jedoch ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Ich gebe Ihnen daher Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 11.07.2022. Sie können Ihren Antrag auch zurücknehmen. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werde ich Ihren Antrag weiterbearbeiten und die Akteneinsicht gewähren. Die Gewährung der Akteneinsicht dient der Herstellung der Waffengleichheit zwischen Antragsteller und Drittem, damit der Dritte Stellung zu dem Antrag nehmen kann. Sie hat ansonsten auf die Bearbeitung Ihres Antrags keinen Einfluss. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Amt für Recht und Versi…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: WG: Kontrollbericht zu Bistro & Bar Pendel, Bonn [#251586]
Datum
5. August 2022 12:20
Status
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Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Amt für Recht und Versicherungen [rollstuhl-symbol-pos-bitmap] Bertha-von-Suttner-Platz 2-4 53111 Bonn Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Ihr Informationsersuchen vom 16.06.2022 Guten Tag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 16.06.2022. Es ergeht folgender B E S CH E I D 1. Auf Ihren Antrag vom 16.06.2022 gewähre ich Ihnen Zugang zu den hier vorhandenen Daten. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. B E G R Ü N D U N G Mit E-Mail vom 16.06.2022 beantragten Sie Informationen hinsichtlich der Termine der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen in den Betrieb „Bistro & Bar Pendel“, Friedensplatz 12, 53111 Bonn. Für den Fall von im Rahmen dieser Kontrollen erfolgten Beanstandungen beantragten Sie die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG hat grundsätzlich jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes (Buchst. a), der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen (Buchst. b)), unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze (Buchst. c)) sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a) bis c) genannten Abweichungen getroffen worden sind. Die Mitteilung der Zeitpunkte der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Überprüfungen betrifft Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG genannten Abweichungen getroffen worden sind. Die Berichte über die Überprüfungen enthalten Daten über die nicht zulässige Abweichung von Anforderungen der in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG genannten Gesetze. Die Herausgabe solcher Berichte eröffnet mithin den Zugang zu den angeforderten Daten. Die Bundesstadt Bonn ist gemäß § 2 Abs. 2 VIG i. V. m. § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Vollzug des Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenstandsrechts für das Land NRW (LFBRVG-NRW) die zuständige informationspflichtige Stelle. Ausschluss- oder Beschränkungsgründe sind nicht einschlägig. Die Übermittlung der erfragten Information erfolgt gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 VIG unaufgefordert nach Ablauf von 14 Tagen, sofern der Betriebsinhaber hiergegen nicht um Rechtsschutz nachsucht. Sollten Sie weitere Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf den auf Ihren Antrag hin erlassenen Bescheid und teil…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Bistro & Bar Pendel, Bonn [#251586]
Datum
5. September 2022 12:21
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf den auf Ihren Antrag hin erlassenen Bescheid und teile mit, dass die beiden letzten Kontrollen im o.g. Betrieb am 4.4.2018 und 8.10.2020 stattgefunden haben. Da es bei den Kontrollen jeweils zu Beanstandungen kam, übersende ich in der Anlage die entsprechenden Kontrollberichte. Mit freundlichen Grüßen

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