Kontrollbericht zu Bistro Grande, Neunburg vorm Wald

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bistro Grande
Hauptstr. 28
92431 Neunburg vorm Wald

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage war erfolgreich, es gab Verstöße.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Schwandorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bistro Grande, Neunburg vorm Wald [#36010]
Datum
14. Januar 2019 10:43
An
Landratsamt Schwandorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bistro Grande Hauptstr. 28 92431 Neunburg vorm Wald 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Schwandorf
Verbraucherinformationsgesetz: Bistro Grande Neunburg vorm Wald Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 …
Von
Landratsamt Schwandorf
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz: Bistro Grande Neunburg vorm Wald
Datum
26. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmitteiunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe dann ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO). Sollten Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und die Entscheidung über die Auskunftserteilung über den betroffenen Betrieb spätestens zum 07.03.2019 an Sie zustellen. Auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers über Ihren Namen und Ihre Anschrift müssten diese Angaben ggf. übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verbraucherinformationsgesetz: Bistro Grande Neunburg vorm Wald [#36010] Sehr geehrt<< Anrede >> d…
An Landratsamt Schwandorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verbraucherinformationsgesetz: Bistro Grande Neunburg vorm Wald [#36010]
Datum
28. Februar 2019 18:59
An
Landratsamt Schwandorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> der Weitergabe meiner Daten simme ich zu. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Schwandorf
Automatische Antwort: Verbraucherinformationsgesetz: Bistro Grande Neunburg vorm Wald [#36010] Sehr geehrte Absend…
Von
Landratsamt Schwandorf
Betreff
Automatische Antwort: Verbraucherinformationsgesetz: Bistro Grande Neunburg vorm Wald [#36010]
Datum
28. Februar 2019 18:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absender, Ihre Nachricht erreicht uns leider außerhalb unserer Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und kann deshalb derzeit nicht bearbeitet werden. Um Ihr Anliegen werden wir uns jedoch schnellstmöglich innerhalb der genannten Zeiten kümmern. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Schwandorf
Informationsgewährung nach VIG
Von
Landratsamt Schwandorf
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach VIG
Datum
11. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
655,6 KB

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Landratsamt Schwandorf
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Schwandorf
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bistro-grande_geschwaerzt.pdf
3,0 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.