Kontrollbericht zu Bosch, Reutlingen

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Bäckerei Bosch
Jettenburger Straße 16
72770 Reutlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle am 15.03.2018
Verstoß:
- Leichte Ablösung vom Deckenbelag über dem Backofen.
- Leicht verschmutzter Krauthobel (nicht in Gebrauch) im Keller.
- Leicht verschmutzte Werkzeuge in der Schublade (Tischkratzer, Messer und Ausstecher). Wurde noch während der Kontrolle behoben.
- Die Kühlschrankdichtungen sind vorhanden, mur noch nicht eingebaut.
Maßnahme: Mündliche Belehrung

Kontrolle am 28.03.2019
Verstoß:
- Die Tk-Truhe am Rand leicht verschmutzt.
- Noch immer leichte Deckenablösung über dem Ofen.
- Verschmutzte Heizungsrohre.
- Leichte Farbablösung an den Türen zum Lager
Maßnahme: Mündliche Belehrung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bosch, Reutlingen [#158594]
Datum
15. Juli 2019 20:30
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Bäckerei Bosch Jettenburger Straße 16 72770 Reutlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid 1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätes…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
13. August 2019
Status
Warte auf Antwort
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe an den Betreiber. 3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20190813-backerei-bosch_geschwaerzt.pdf
803,9 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft zu Bosch, Reutlingen [#158594] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft vom 13.08.…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zu Bosch, Reutlingen [#158594]
Datum
29. August 2019 18:16
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft vom 13.08.2019, die mich heute erreichte. Sie gaben Auskunft bezüglich den Kontrollen am 15.03.2018 und 28.03.2019. Meine Anfrage vom 15.07.2019 weicht von früheren Anfragen ab und zielt auf alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre. Es wundert mich, dass der Betrieb in den letzten beiden Jahren jeweils einmal kontrolliert wurde und in den drei Jahren davor gar nicht. Deshalb meine Nachfrage: Bezieht sich Ihre Auskunft tatsächlich auf alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre, oder nur auf die letzten beiden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antwort: WG: AW: Auskunft zu Bosch, Reutlingen [#158594] Sehr [geschwärzt], die Anfrageumstellung zum Zeitraum vo…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antwort: WG: AW: Auskunft zu Bosch, Reutlingen [#158594]
Datum
30. August 2019 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], die Anfrageumstellung zum Zeitraum von 5 Jahren ist mir wohl aufgefallen. Aufgrund der raschen Bearbeitung sind einige Fälle routiniert nach der vorherigen Verfahrensweise sprich "beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen" abgearbeitet worden. Werde künftig besser darauf achten. Es ist mir bewusst, dass Sie nach dem Gesetzt die letzten 5 Jahre anfragen dürfen, aber ich hätte mal gerne in Erfahrung gebracht für welchen Zweck Sie und [geschwärzt] sämtliche Gastrotomien im Stadtkern Reutlingen sowie unmittelbar umliegenden Gebiet abfragen. Nach der Hochrechnung aller eingegangenen Anfragen gehen ca. 40% aller Nachfragen auf Ihr Konto. Sie beantragen unter Berufung auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Auskünfte zu sämtlichen Betrieben im Stadtgebiet Reutlingen. Ob die von Ihnen beantragten Auskünfte unter die in § 2 Abs. 1 VIG genannten gesetzlichen Bestimmungen fallen ist zwischenzeitlich zweifelhaft. Die objektive Beurteilung Ihrer systematischen (Teamt-) Abfragen lässt den Verdacht auf ein rechtsmissbräuchliches Handelt entstehen. In Zusammenarbeit mit Regierungspräsidium Tübingen werden nun die Ausschluss- und Beschränkungsgründe gemäß VIG für Ihre Anfragen überprüft. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft zu Bosch, Reutlingen [#158594] Sehr geehrteAntragsteller/in zwar besteht der Anspruch auf Auskunft n…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zu Bosch, Reutlingen [#158594]
Datum
2. September 2019 21:27
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zwar besteht der Anspruch auf Auskunft nach § 2 Abs. 1 VIG für jedermann ohne dass ein berechtigtes Interesses von Nöten wäre, gleichwohl komme ich Ihrer Bitte nach und erkläre Ihnen was es mit meinen Anfragen auf sich hat. Es ist in keinster Weise meine Absicht, Ihre Behörde lahm zu legen. Die Anfragen binden schließlich auch auf meiner Seite Kapazitäten. Ich bin regelmäßig in Reutlingen zu Besuch und nutze gerne die lokale Gastronomie. Daher interessiert mich, ob die Betriebe regelmäßig überprüft wurden und ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich alle für mich relevanten Betriebe durch einzelne Anfragen ab - auch in der Hoffnung, der Gesetzgeber möge eines Tages den positiven internationalen Beispielen folgen und diese einzelne Anfragerei obsolet machen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in folgendem Beitrag von foodwatch https://www.foodwatch.org/de/aktuelle-nachrichten/2019/neue-plattform-topf-secret-jetzt-hygienekontrollen-abfragen/ Ich kann Ihnen also versichern, dass ich keine Auskünfte einhole, die ich nicht für notwendig erachte. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>