Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Kontrollbericht zu Braugasthof Grosch, Rödental

Anfrage an: Landratsamt Coburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Braugasthof Grosch
Oeslauer Straße 115
96472 Rödental

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt Coburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Braugasthof Grosch, Rödental [#283090]
Datum
3. Juli 2023 23:16
An
Landratsamt Coburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Braugasthof Grosch Oeslauer Straße 115 96472 Rödental 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283090/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Coburg
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Coburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

<< Anfragesteller:in >>
[geschwärzt]=[geschwärzt] Rückfrage Sehr [geschwärzt], mit Schreiben vom 05.07.2023 teilen Sie mir mit, dass mein…
An Landratsamt Coburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
[geschwärzt]=[geschwärzt] Rückfrage
Datum
7. Juli 2023
An
Landratsamt Coburg
Status
Sehr [geschwärzt], mit Schreiben vom 05.07.2023 teilen Sie mir mit, dass mein Antrag vom 03.07.2023 eingegangen ist. Nun wollte ich mich erkundigen, auf welchen der beiden von mir gestellten Anträge von diesem Tag sich das Aktenzeichen und die Eingangsbestätigung bezieht? Meine Anträge erhalte ich aufrecht. Sie können mit der Bearbeitung des Antrages jederzeit fortfahren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landratsamt Coburg
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre unten stehende Anfrage vom 03.07.2023 erhalten Sie …
Von
Landratsamt Coburg
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Braugasthof Grosch, Rödental [#283090]
Datum
14. Juli 2023 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre unten stehende Anfrage vom 03.07.2023 erhalten Sie anbei die gewünschte Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Informationen zum Braugasthof Grosch. In Ihrem Sc…
An Landratsamt Coburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Braugasthof Grosch, Rödental [#283090]
Datum
14. Juli 2023 14:45
An
Landratsamt Coburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Informationen zum Braugasthof Grosch. In Ihrem Schreiben, schreiben Sie, dass Sie die Kontrolle vom 23.01.2023 eine Nachkontrolle gewesen wäre. Wäre es möglich mir noch den Bericht zur Kontrolle, welche die Nachkontrolle ausgelöst hat, zur Verfügung zu stellen? Vielen Dank und ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283090 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283090/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Coburg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Coburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juli 2023 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Coburg
Sehr << Antragsteller:in >> da die Informationsgewährung gemäß Ihres Antrages lediglich die letzten b…
Von
Landratsamt Coburg
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Braugasthof Grosch, Rödental [#283090]
Datum
1. August 2023 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> da die Informationsgewährung gemäß Ihres Antrages lediglich die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen umfasst, ist das leider nicht möglich. Die Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wurde ordnungsgemäß mit Schreiben vom 14.07.2023 erteilt. Auf weitere Informationen oder Kontrollberichte besteht in diesem Zusammenhang kein Anspruch. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.