Kontrollbericht zu Brauhaus Joh. Albrecht Bielefeld, Bielefeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Brauhaus Joh. Albrecht Bielefeld
Hagenbruchstraße 8, Bielefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
  • 3 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Brauhaus Joh. Albrecht Bielefeld, Bielefeld [#39729]
Datum
15. Januar 2019 07:29
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Brauhaus Joh. Albrecht Bielefeld Hagenbruchstraße 8, Bielefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte/r Antragsteller/in hiermit möchte ich den Eingang ihres Antrags nach Verbraucherinformationsgesetz b…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Brauhaus Joh. Albrecht Bielefeld, Bielefeld [#39729]
Datum
15. Januar 2019 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in hiermit möchte ich den Eingang ihres Antrags nach Verbraucherinformationsgesetz bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie …
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Brauhaus Joh. Albrecht Bielefeld, Bielefeld [#39729]
Datum
31. Januar 2019 09:19
Status
Warte auf Antwort
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22,6 KB


Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Sie haben der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere an den betroffenen Betrieb, gemäß Artikel 21 DSGVO ausdrücklich widersprochen. Ich weise Sie darauf hin, dass § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG vorsieht, dass die Behörde auf Nachfrage des Dritten (also des betroffenen Betriebes) den Namen und die Anschrift des Antragstellers offenlegt. Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. Ihres Antrags vom 15.01.2019 teile ich ihnen folgendes mit: Zu 1. Die letzt…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Brauhaus Joh. Albrecht Bielefeld, Bielefeld [#39729]
Datum
4. August 2020 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
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22,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. Ihres Antrags vom 15.01.2019 teile ich ihnen folgendes mit: Zu 1. Die letzten beiden Betriebskontrollen vor Ihrer Anfrage fanden am 10.01.2018 und 04.10.2018 statt. Zu 2. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zugang zu Informationen gemäß Ihres Antrags liegen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG nicht vor. Es gab in dem betreffenden Zeitraum für die angefragte Betriebsstätte keine Beanstandungen im Rahmen der lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen. Mit freundlichen Grüßen