Kontrollbericht zu Brauhaus Zwiebel, Soest

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Brauhaus Zwiebel
Ulricherstraße 24
59494 Soest

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. September 2021
  • Frist
    30. Oktober 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Guido Tusch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Guido Tusch
Betreff
Kontrollbericht zu Brauhaus Zwiebel, Soest [#230067]
Datum
28. September 2021 11:49
An
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Brauhaus Zwiebel Ulricherstraße 24 59494 Soest 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Guido Tusch Anfragenr: 230067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230067/ Postanschrift Guido Tusch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Guido Tusch
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Tusch, Ihre Anfrage vom 28.09.2021 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass weg…
Von
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Brauhaus Zwiebel, Soest [#230067]
Datum
4. Oktober 2021 16:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tusch, Ihre Anfrage vom 28.09.2021 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Weiter weise ich bereits jetzt darauf hin, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung Die Behörde möchte, dass ich meine persönlichen Daten freigebe, um sie, bei Nachf…
Von
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
12. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Die Behörde möchte, dass ich meine persönlichen Daten freigebe, um sie, bei Nachfrage des Betriebes, weitergeben zu können. Habe das per Email heute abgelehnt.
Guido Tusch
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung [#230067] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung Details
Von
Guido Tusch
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung [#230067]
Datum
30. Oktober 2021 12:58
An
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Brauhaus Zwiebel, Soest“ vom 28.09.2021 (#230067) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Guido Tusch Anfragenr: 230067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230067/

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Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung [#230067] Sehr geehrter Herr Tusch, ich verweise auf meine Eingangsbestätigu…
Von
Landkreis Soest - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung [#230067]
Datum
4. November 2021 07:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tusch, ich verweise auf meine Eingangsbestätigung vom 04.10.2021 mit der ich darauf hingewiesen habe, dass sich die Bearbeitungsfrist wegen der Beteiligung Dritter auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen