Kontrollbericht zu Brinkhege, Osnabrück

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Brinkhege
Nobbenburger Straße 18
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2022
  • Frist
    4. Februar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Brinkhege, Osnabrück [#264400]
Datum
29. November 2022 20:52
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Brinkhege Nobbenburger Straße 18 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264400/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Natürich ist meine Adresse: << Adresse entfernt >> << Adresse en…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Brinkhege, Osnabrück [#264400]
Datum
29. November 2022 21:00
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Natürich ist meine Adresse: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Ich bitte diesen Tippfehler zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264400/
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Eingangsbestätigung zur Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG*)
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung zur Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG*)
Datum
30. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
post_geschwaerzt.pdf
PDF wird erstellt
0 Bytes
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung zur Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG*) [#264400] Sehr geehrte Damen und…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zur Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG*) [#264400]
Datum
5. Dezember 2022 18:36
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich meine: Combi Markt Natruper Str. 24 << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264400/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
AW: Eingangsbestätigung zur Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG*) [#264400] Sehr << Antragst…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zur Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG*) [#264400]
Datum
6. Dezember 2022 09:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ihre unten ersichtliche Konkretisierung bzw. Korrektur des Antrages vom 29.11.2022 zu "Brinkhege", Nobbenburger Str. 18, << Adresse entfernt >> ist leider nicht ausreichend. Mit Schreiben vom 30.11.2022 teilte ich Ihnen mit, dass unter der o. g. Adresse kein entsprechender Betrieb existiert und bat Sie deshalb, Ihren Antrag bis zum 10.12.2022 für mich hinreichend bestimmt zu ergänzen. Mit Ihrer gestrigen E-Mail teilten Sie mit, dass Sie "Combi Markt", Natruper Str. 24, << Adresse entfernt >> meinen würden - damit haben Sie sowohl die Adresse, als auch die Bezeichnung des Betriebes geändert. Zu exakt diesem Betrieb haben Sie allerdings mit Antrag vom 25.11.2022 bereits eine Auskunftsanfrage gestellt. Den Eingang und die Bearbeitung dieses Antrages bestätigte ich Ihnen mit Schreiben vom 29.11.2022. Ein weiterer Antrag bzw. eine Umänderung des 2. Antrages zu diesem Betrieb wäre damit nicht notwendig. Aufgrund dieser Sachlage bitte ich Sie hiermit nochmal, Ihren Antrag vom 29.11.2022 insoweit hinreichend zu bestimmen, dass Betrieb (Brinkhege?) und Adresse zusammenpassen und der Betrieb nicht derselbe ist wie im Antrag vom 25.11.2022. Vielen Dank! Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung zur Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG*) [#264400] Sehr geehrte Damen und…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zur Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG*) [#264400]
Datum
7. Dezember 2022 08:46
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Zurest einmal bitte ich die meinerseits ausgelösten Missverständnisse zu entschuldigen. Ich meine den Brinkhege im Combi an der Natruperstraße 24 https://goo.gl/maps/qw1xicqT4rXcVBnr6 und falls dieser im Antrag vom 25.11.2022 enthalten ist, würde ich hiermit meinen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 29.11.2022 zurückziehen, andernfalls bitte ich um die Weiterbearbeitung des Antrages mit den oben genanten Konkretisierung bzw. Korrekturen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264400/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
AW: Eingangsbestätigung zur Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG*) [#264400] Sehr << Antragst…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zur Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG*) [#264400]
Datum
9. Dezember 2022 10:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihren Antrag nach dem VIG zu Brinkhege im Combi Markt, Natruper Str. 24, << Adresse entfernt >> (Az.: 10.1-25 35/22 VIG). Des Weiteren verweise ich auf meine postalisch übersandte Eingangsbestätigung in der Sache vom 30.11.2022. Ihr Antrag vom 25.11.2022 zum Combi-Markt selbst an dieser Adresse wird separat bearbeitet (Az.: 10.1-25 34/22 VIG). Mit freundlichen Grüßen