Kontrollbericht zu Bürgerklause, Bramsche

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bürgerklause
Schulstraße 18
49565 Bramsche

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    6. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Angelina Sieg
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
Angelina Sieg
Betreff
Kontrollbericht zu Bürgerklause, Bramsche [#302249]
Datum
6. März 2024 21:58
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bürgerklause Schulstraße 18 49565 Bramsche 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Angelina Sieg Anfragenr: 302249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302249/ Postanschrift Angelina Sieg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Angelina Sieg
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrte Frau Sieg, nach Erhalt Ihres Antrags vom 06.03.2024 habe ich versucht, Ihnen auf postalischem Weg ei…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bürgerklause, Bramsche [#302249]
Datum
18. März 2024 08:31
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Sieg, nach Erhalt Ihres Antrags vom 06.03.2024 habe ich versucht, Ihnen auf postalischem Weg eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen im Antrag angegebene Adresse zukommen zu lassen. Laut Rückmeldung der Deutschen Post sind Sie unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln. Das Schreiben war somit nicht zustellbar. Da die Post damit nicht zustellbar ist, ist eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Ich fordere Sie bis zum 27.03.2024 auf, mir eine Rückmeldung zu geben, ob die o.g. Adresse korrekt ist oder mir ggf. eine korrekte Adresse mitzuteilen, unter der ich Ihnen meine Schreiben zustellen kann. Sollte ich bis zum 27.03.2024 von Ihnen keine Rückmeldung erhalten haben, müssen Sie mit der Ablehnung Ihres Antrages rechnen. Mit freundlichem Gruß

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Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrte Frau Sieg, mit E-Mail vom 06.03.2024 haben Sie einen Antrag nach dem VIG für die Betriebsstätte Bürg…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bürgerklause, Bramsche [#302249]
Datum
28. März 2024 06:44
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Sieg, mit E-Mail vom 06.03.2024 haben Sie einen Antrag nach dem VIG für die Betriebsstätte Bürgerklause, Schulstraße 18, 49565 Bramsche gestellt. Daraufhin habe ich versucht Ihnen auf postalischem Weg eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen im Antrag angegebene Adresse zukommen zu lassen. Mit E-Mail vom 18.03.2024 habe ich Sie darüber informiert, dass Sie laut Rückmeldung der Deutschen Post unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln sind. Die Eingangsbestätigung war somit nicht zustellbar. Ich habe darauf verwiesen, dass eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich ist, wenn die Post nicht zustellbar ist. Ich habe Sie aufgefordert mir bis zum 27.03.2024 eine Rückmeldung zu geben, ob die im Antrag genannte Adresse korrekt ist oder mir ggf. eine korrekte Adresse mitzuteilen, unter der ich Ihnen meine Schreiben zustellen kann. Ich habe darauf verwiesen, dass Sie mit der Ablehnung Ihres Antrags rechnen müssen, sofern ich bis zum 27.03.2024 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten habe. Eine Rückmeldung Ihrerseits erfolgte nicht. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages ist daher nicht möglich. Aus diesem Grund wird Ihr Antrag abgelehnt. Diese Entscheidung ergeht gem. § 7 Abs. 1 S. 2 VIG gebühren- und auslagenfrei. Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen erneuten Antrag unter korrekter Angabe Ihrer Daten zu stellen. Mit freundlichem Gruß