Kontrollbericht zu Burger King

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Burger King
81667
München
Bayern

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Burger King [#161518]
Datum
30. Juli 2019 08:46
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burger King 81667 München Bayern 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO -…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Burger King [#161518]
Datum
30. Juli 2019 08:46
Status
Warte auf Antwort
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO - Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:c88c2152-fe4a-4526-ab76-fcf17096a904/Lebensmittelueberwachung.pdf. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Burger King“ vom 30.07.2019 (…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Burger King [#161518]
Datum
27. Januar 2020 11:24
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Burger King“ vom 30.07.2019 (#161518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/161518 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Burger King“ vom 30.07.2019 (…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Burger King [#161518]
Datum
27. Januar 2020 11:25
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Burger King“ vom 30.07.2019 (#161518) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/161518 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihre E-Mails vom 30.07.2019 und vom 27.01.2020 zurück und bestätigen…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Rückmeldung erforderlich - Nachfrage zu Ihren VIG Antrag - Kontrollbericht zu Burger King [#161518]
Datum
27. Januar 2020 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen auf Ihre E-Mails vom 30.07.2019 und vom 27.01.2020 zurück und bestätigen hiermit den Eingang dieser. Wir bitten um Entschuldigung, dass Sie verhältnismäßig lange auf eine Antwort durch uns warten mussten. Ihr Antrag ist schlichtweg in der Fülle der Antragstellung von mittlerweile fast 1.400 Anträgen untergegangen. Wir bitten nochmals höflichst um Entschuldigung. Ihr Antrag hinsichtlich des von Ihnen angegebenen Betriebes Burger King, 81667, München, Bayern kann allerdings derzeit aufgrund von Unbestimmtheit nicht bearbeitet werden. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Unter oben genannter Bezeichnung kann kein Betrieb "Burger King" zugeordnet werden. Wir bitten die Betriebsadresse zu überprüfen und dahingehend zu ergänzen, dass eine zweifelsfreie Zuordnung möglich ist. Wir würden Sie bitten uns bis zum 31.01.2020 mitzuteilen - unter Nennung der richtigen Adresse - über welchen Betrieb Sie die Informationen beantragen wollen, um eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen. Bis dahin kann keine Bearbeitung durch uns erfolgen. Ohne weitere Informationen von Ihnen müsste das Verfahren eingestellt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrteAntragsteller/in auf unsere E-Mail vom 27.01.2020 haben Sie leider bis dato nicht geantwortet. Ohn…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Verfahrenseinstellung - Ihr VIG Antrag zu Kontrollbericht zu Burger King [#161518]
Datum
3. Februar 2020 12:35
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in auf unsere E-Mail vom 27.01.2020 haben Sie leider bis dato nicht geantwortet. Ohne eine Konkretisierung Ihres Antrages vom 30.07.2019 konnte keine Bearbeitung stattfinden. Lediglich unter Angabe des Betriebsnamens und der PLZ ist keine Zuordnung möglich. Ein Antrag muss hinreichend bestimmt sein und muss insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Dies trifft in Ihrem Fall leider nicht zu. Das Verfahren wird hiermit unwiderruflich eingestellt. Es steht Ihnen jederzeit frei unter Angabe einer korrekten Standortbezeichnung erneut einen Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen