Kontrollbericht zu Burger King, Hamburg

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Burger King
Mundsburger Damm 67
22087 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Burger King, Hamburg [#237849]
Datum
17. Januar 2022 19:05
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burger King Mundsburger Damm 67 22087 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237849/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid
geschwärzt
484,2 KB
Bescheid
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft über falschen Zeitraum.
Auskunft über falschen Zeitraum.
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Widerspruch PER FAX Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und U…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
20. Mai 2022
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Lebensmittelsicherheit/Gewerbeüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Auskunftsbescheid vom 07.04.2022 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Burger King, Hamburg [#237849]" vom 17.01.2022 lege ich Widerspruch ein. Begründung: Ich habe Informationen zu Kontrollen der vergangenen 5 Jahre angefragt. Ihre Auskunf umfasst jedoch nur die letzten beiden Kontrollen. Bitte erstellen Sie eine neue Auskunft über den angefragte Zeitraum. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,

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Widerspruch PER FAX Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und U…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
20. Mai 2022
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Lebensmittelsicherheit/Gewerbeüberwachung Anm.: Korrigiertes Auskunfsdatum Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Auskunftsbescheid vom 20.04.2022 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Burger King, Hamburg [#237849]" lege ich Widerspruch ein. Begründung: Ich habe Informationen zu Kontrollen der vergangenen 5 Jahre angefragt. Ihre Auskunf umfasst jedoch nur die letzten beiden Kontrollen. Bitte erstellen Sie eine neue Auskunft über den angefragte Zeitraum. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,