Kontrollbericht zu Burger King, Schlüsselfeld

Anfrage an: Landratsamt Bamberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Burger King
A 3 19a
96132 Schlüsselfeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Da ich in gelegentlich dort zu Gast bin, besteht mein Interesse an der Sauberkeit und Sicherheit der dort zubereiteten Speisen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2024
  • Frist
    7. Februar 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten l…
An Landratsamt Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Burger King, Schlüsselfeld [#296345]
Datum
5. Januar 2024 14:11
An
Landratsamt Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burger King A 3 19a 96132 Schlüsselfeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Da ich in gelegentlich dort zu Gast bin, besteht mein Interesse an der Sauberkeit und Sicherheit der dort zubereiteten Speisen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296345/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bamberg
Ihre Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 5. Januar 2024 Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Landratsamt Bamberg
Betreff
Ihre Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 5. Januar 2024
Datum
10. Januar 2024 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 5. Januar 2024 ist beim Landratsamt Bamberg eingegangen. Der Antrag bezieht sich nach Ihren Angaben auf das "Restaurant Burger King, Attelsdorf 19, 96132 Schlüsselfeld" und fällt insoweit in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Bamberg. Ihren Antrag halten wir für ausreichend bestimmt i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG. Ihrer Anfrage ist aber zu entnehmen, dass Sie einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte widersprechen. Allerdings sieht der § 5 Abs. 2 S. 4 VIG vor, dass die zuständige Behörde auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen hat und kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO besteht. Um Ihr Auskunftsersuchen weiter bearbeiten zu können, ist es deshalb erforderlich, dass Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen. Wird der Widerspruch (keine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte) von Ihnen nicht zurückgenommen, ist eine Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 5. Januar 2024 [#296345] Guten Abend << An…
An Landratsamt Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 5. Januar 2024 [#296345]
Datum
11. Januar 2024 16:56
An
Landratsamt Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Abend << Antragsteller:in >> dann nehme ich hiermit den Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296345 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296345/

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Landratsamt Bamberg
Ihre Antrag auf Auskunft gemäß VIG - Rücknahme Widerspruch mit Schreiben (E-Mail) vom 11. Januar 2024 Sehr <<…
Von
Landratsamt Bamberg
Betreff
Ihre Antrag auf Auskunft gemäß VIG - Rücknahme Widerspruch mit Schreiben (E-Mail) vom 11. Januar 2024
Datum
12. Januar 2024 08:01
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 11. Januar 2024 haben Sie Ihren Widerspruch (keine Weitergabe von personenbezogen Daten an Dritte) zurückgenommen. Der Lebensmittelunternehmer wird über Ihren Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz informiert. Die gesetzlich festgelegte Entscheidungsfrist beträgt zwei Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen