Kontrollbericht zu Burger King, Wittstock

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Burger King
Fretzdorfer Steinstraße 9
16909 Wittstock

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2023
  • Frist
    8. März 2024
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Burger King, Wittstock [#295809]
Datum
30. Dezember 2023 08:31
An
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burger King Fretzdorfer Steinstraße 9 16909 Wittstock 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295809/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Eingangsbestätigung hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages. Bezugnehmend darauf möchte ich Ihnen mitteil…
Von
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
29. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages. Bezugnehmend darauf möchte ich Ihnen mitteilen, dass im vorliegenden Fall Dritte zu beteiligen sind und sich dadurch gemäß § 5 (2) VIG die Frist der Bescheidung Ihres Antrages auf zwei Monate verlängert. Hinzu kommt, dass derzeit sehr viele Anträge bei unserer Behörde eingegangen sind. Somit ist momentan noch nicht absehbar, ob die in § 5 (2) VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung eingehalten werden können. Ich bitte Sie daher, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Der Aufwand der Bearbeitung Ihres Antrages ist noch nicht absehbar. Gebühren werden gemäß § 7 VIG nur erhoben, sofern der Verwaltungsaufwand 1000 € überschreitet. ----Gemäß-§-4-f1) VI G soll-der--Antrag-den-Namen--und-die-Anschrift---des- Antragstetlers----- ·-·-enthalten. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass unsere Behörde gemäß § 5 (2) VIG verpflichtet ist, dem Lebensmittelunternehmer auf Nachfrage Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Falls Sie Ihren Antrag zurücknehmen wollen, teilen Sie unserer Behörde dies bitte innerhalb einer Woche nach Zugang dieses Schreibens mit.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#295809]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Burger King, …
An Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#295809]
Datum
8. März 2024 05:19
An
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Burger King, Wittstock“ vom 30.12.2023 (#295809) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Bescheid 1. Ihrem Antrag auf Informationszugang wird stattgegeben. 2. Die Auskünfte gehen Ihnen mit einem gesonder…
Von
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
8. März 2024
Status
Warte auf Antwort
1. Ihrem Antrag auf Informationszugang wird stattgegeben. 2. Die Auskünfte gehen Ihnen mit einem gesonderten Schreiben spätestens 14 Tage nach Zustellung dieses Bescheides zu. 3. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben.

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Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Informationszugang am 08.03.2024 wurde mit Bescheid Ihrem Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz…
Von
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang
Datum
18. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
am 08.03.2024 wurde mit Bescheid Ihrem Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Bezug auf Kontrollen im Betrieb