Kontrollbericht zu Burgerhelden, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Burgerhelden
Konrad-Wolf-Straße 99
13055 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Maurice Meyer
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Lichtenberg Details
Von
Maurice Meyer
Betreff
Kontrollbericht zu Burgerhelden, Berlin [#236110]
Datum
22. Dezember 2021 21:24
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burgerhelden Konrad-Wolf-Straße 99 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maurice Meyer Anfragenr: 236110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236110/ Postanschrift Maurice Meyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Lichtenberg
Ihre Anfrage nach dem VIG vom 22.12.21 bezüglich „Burgerhelden“ in der Konrad-Wolf- Str. 99 in << Adresse en…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Lichtenberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG vom 22.12.21 bezüglich „Burgerhelden“ in der Konrad-Wolf- Str. 99 in << Adresse entfernt >>
Datum
23. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
572,7 KB
Ihre Anfrage vom 22.12.21 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, daher kann ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt darauf reagiert werden. Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab.
Maurice Meyer
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG vom 22.12.21 bezüglich „Burgerhelden“ in der Konrad-Wolf- Str. 99 in << Adress…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Lichtenberg Details
Von
Maurice Meyer
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG vom 22.12.21 bezüglich „Burgerhelden“ in der Konrad-Wolf- Str. 99 in << Adresse entfernt >> [#236110]
Datum
28. Januar 2022 12:06
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Burgerhelden, Berlin“ vom 22.12.2021 (#236110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Ihre Bitte, zu Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, habe ich zur Kenntnis genommen. Sollten Ihnen die Ressourcen zur Beantwortung solcher Anfragen innerhalb der gesetzlichen Fristen grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen, bitte ich Sie darum, mich darüber in Kenntnis zu setzen, damit ich bei Ihrer übergeordneten Stelle eine Beschwerde einreichen kann. Bitte informieren Sie mich über die voraussichtliche Bearbeitungszeit meiner Anfrage, ersatzweise darüber, dass diese aktuell nicht festgestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Maurice Meyer Anfragenr: 236110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236110/ Postanschrift Maurice Meyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Maurice Meyer
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG vom 22.12.21 bezüglich „Burgerhelden“ in der Konrad-Wolf- Str. 99 in << Adress…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Lichtenberg Details
Von
Maurice Meyer
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG vom 22.12.21 bezüglich „Burgerhelden“ in der Konrad-Wolf- Str. 99 in << Adresse entfernt >> [#236110]
Datum
14. Juli 2022 11:53
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Burgerhelden, Berlin“ vom 22.12.2021 (#236110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 171 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maurice Meyer
Maurice Meyer
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG vom 22.12.21 bezüglich „Burgerhelden“ in der Konrad-Wolf- Str. 99 in << Adress…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Lichtenberg Details
Von
Maurice Meyer
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG vom 22.12.21 bezüglich „Burgerhelden“ in der Konrad-Wolf- Str. 99 in << Adresse entfernt >> [#236110]
Datum
11. Januar 2023 08:58
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Burgerhelden, Berlin“ vom 22.12.2021 (#236110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 352 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maurice Meyer

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AW: Ihre Anfrage nach dem VIG vom 22.12.21 bezüglich „Burgerhelden“ in der Konrad-Wolf- Str. 99 in 13055 Berlin [#…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Lichtenberg Details
Von
Maurice Meyer
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG vom 22.12.21 bezüglich „Burgerhelden“ in der Konrad-Wolf- Str. 99 in 13055 Berlin [#236110]
Datum
8. Juli 2023 11:32
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Burgerhelden, Berlin“ vom 22.12.2021 (#236110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 530 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maurice Meyer