Kontrollbericht zu Butter Lindner, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Butter Lindner
Reichsstraße 81
14052 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Antwort verspätet

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  • Datum
    5. Februar 2024
  • Frist
    8. März 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Februar 2024 23:29
Status
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Butter Lindner, Berlin [#299332]
Datum
6. Februar 2024 12:17
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Butter Lindner Reichsstraße 81 14052 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299332/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mail-Adresse>><mailto…
Von
Behörde
Betreff
Unzustellbar: Kontrollbericht zu Butter Lindner, Berlin [#299332]
Datum
6. Februar 2024 12:17
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
unknown.eml
8,0 KB
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Das Postfach des Empfängers ist voll und kann zurzeit keine Nachrichten annehmen. Versuchen Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch mal, Ihre Nachricht zu senden, oder wenden Sie sich direkt an den Empfänger. Die folgende Organisation hat Ihre Nachricht abgelehnt: charleen1.ba-cw.verwalt-berlin.de. Diagnoseinformationen für Administratoren: Generierender Server: CHARLEEN1.ba-cw.verwalt-berlin.de <<E-Mail-Adresse>> charleen1.ba-cw.verwalt-berlin.de Remote Server returned '554 5.2.2 mailbox full; STOREDRV.Deliver.Exception:QuotaExceededException.MapiExceptionShutoffQuotaExceeded; Failed to process message due to a permanent exception with message Die ID kann nicht aus dem Namen abgerufen werden. 16.55847:070D0000, 17.43559:000000008C000000000000000000000000000000, 20.52176:010FCB892300000000000000, 20.50032:010FCB899317000000000000, 0.35180:010FCB89, 255.23226:7C010000, 255.27962:56000000, 255.17082:B9040000, 0.16993:14000000, 4.21921:B9040000, 255.31418:80030400, 0.22753:2C000000, 255.21817:B9040000, 0.37224:010FCB89, 4.40808:DD040000, 0.24529:010FCB89, 4.18385:DD040000, 0.36864:B8AEECBA, 4.37120:DD040000 [Stage: CreateMessage]' Ursprüngliche Nachrichtenköpfe: Received: from charleen1.ba-cw.verwalt-berlin.de (10.70.99.150) by CHARLEEN1.ba-cw.verwalt-berlin.de (10.70.99.150) with Microsoft SMTP Server (version=TLS1_2, cipher=TLS_ECDHE_RSA_WITH_AES_128_CBC_SHA256_P256) id 15.1.2507.35; Tue, 6 Feb 2024 12:17:24 +0100 Received: from patrick.ba-cw.verwalt-berlin.de (10.70.205.50) by charleen1.ba-cw.verwalt-berlin.de (10.70.99.150) with Microsoft SMTP Server id 15.1.2507.35 via Frontend Transport; Tue, 6 Feb 2024 12:17:24 +0100 Received: by patrick.ba-cw.verwalt-berlin.de (Postfix) id C03EE1E3F8F; Tue, 6 Feb 2024 12:17:24 +0100 (CET) Delivered-To: <<E-Mail-Adresse>> Received: from localhost (amavis.ba-cw.verwalt-berlin.de [10.70.205.56]) by patrick.ba-cw.verwalt-berlin.de (Postfix) with ESMTP id BEBF41E3F8C for <<Name und E-Mail-Adresse>>; Tue, 6 Feb 2024 12:17:24 +0100 (CET) X-Virus-Scanned: Debian amavisd-new at amavis.ba-cw.verwalt-berlin.de Received: from patrick.ba-cw.verwalt-berlin.de ([10.70.205.50]) by localhost (amavis.ba-cw.verwalt-berlin.de [10.70.205.56]) (amavisd-new, port 10024) with ESMTP id bENdB2uDUdtH for <<Name und E-Mail-Adresse>>; Tue, 6 Feb 2024 12:17:19 +0100 (CET) Received: from mx1.verwalt-berlin.de (unknown [10.0.54.20]) by patrick.ba-cw.verwalt-berlin.de (Postfix) with ESMTP id 629631E3F88 for <<Name und E-Mail-Adresse>>; Tue, 6 Feb 2024 12:17:19 +0100 (CET) Authentication-Results: mx1.verwalt-berlin.de; spf=pass (verwalt-berlin.de: domain of <<E-Mail-Adresse>> designates 94.130.55.89 as permitted sender) smtp.mailfrom=<<E-Mail-Adresse>>; dkim=pass header.i=@fragdenstaat.de Received: from mail.fragdenstaat.de (mail.fragdenstaat.de [94.130.55.89]) by mx1.verwalt-berlin.de with ESMTP id 416BHIRq011922-416BHIRs011922 (version=TLSv1.3 cipher=TLS_AES_256_GCM_SHA384 bits=256 verify=NO) for <<Name und E-Mail-Adresse>>; Tue, 6 Feb 2024 12:17:19 +0100 Received: from mail.fragdenstaat.de (mail.fragdenstaat.de [IPv6:2a01:4f8:10b:2cf1::2]) (using TLSv1.3 with cipher TLS_AES_256_GCM_SHA384 (256/256 bits) key-exchange ECDHE (P-384) server-signature RSA-PSS (2048 bits) server-digest SHA256) (No client certificate requested) (Authenticated sender: <<E-Mail-Adresse>>) by mail.fragdenstaat.de (Postfix) with ESMTPSA id B1204A4145B for <<Name und E-Mail-Adresse>>; Tue, 6 Feb 2024 12:17:18 +0100 (CET) DKIM-Signature: v=1; a=rsa-sha256; c=relaxed/simple; d=fragdenstaat.de; s=mail; t=1707218238; bh=r8ACVzqN2iWaMEY74XaNQWXVr4Ni9FrIGSmF7HIw9DU=; h=Subject:From:To:Date:Reply-To; b=h/qh5LziWzi6/DAXu0+rKEBoayZ4rrwwM0c6CxX5gVQVEn7i9rY76tzHEiNeoa0G4 +o8rzc333ttOGQUzJYatY4DLHMjsqZslIVs7GfSPlWkb2j861IxylCCiimJ/HcELvL WHHfr9OuVDioi2v+4F2CaDwyOOBik72sWdzO+osU2EKlrXOwWcZmACx2HWxESiK+X/ 4cV6SAZmbY4+Zelwt5f80KvbJfiam+Bps0aeaPD6dKhgPut4xp2fao1NYEWbHrBe/k SiGtlAe4qAQXONPrq7WtFsZHx7pl+r8r9zwnFJyiLi+yv8q5UYD8NhPhutMdm2oTj9 UwnY483rtN+Mw== Content-Type: text/plain; charset="utf-8" MIME-Version: 1.0 Subject: Kontrollbericht zu Butter Lindner, Berlin [#299332] From: << Antragsteller:in >> To: <<Name und E-Mail-Adresse>> Date: Tue, 6 Feb 2024 11:17:18 +0000 Reply-To: << Antragsteller:in >> X-Froide-Message-Id: https://fragdenstaat.de/a/299332#nachricht-872878 Message-ID: <<Name und E-Mail-Adresse>> X-FEAS-DKIM: Valid X-FE-Last-Public-Client-IP: 94.130.55.89 X-FE-Envelope-From: <<E-Mail-Adresse>> X-FE-Policy-ID: 0:1:0:SYSTEM Content-Transfer-Encoding: quoted-printable Return-Path: <<E-Mail-Adresse>> X-Auto-Response-Suppress: DR, OOF, AutoReply Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Butter Lindner Reichsstraße 81 14052 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen