Kontrollbericht zu Cafe Bar Celona, Oldenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cafe Bar Celona
Markt 4
26122 Oldenburg (Oldenburg)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2021
  • Frist
    14. August 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Manuel Groß
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg Details
Von
Manuel Groß
Betreff
Kontrollbericht zu Cafe Bar Celona, Oldenburg [#224813]
Datum
12. Juli 2021 11:30
An
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cafe Bar Celona Markt 4 26122 Oldenburg (Oldenburg) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manuel Groß Anfragenr: 224813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224813/ Postanschrift Manuel Groß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manuel Groß
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Ihr ANtrag nach dem VIG Antrag ist eingegangen und wird innerhalb einer Frist von 2 Monaten bearbeitet. Falls dem …
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr ANtrag nach dem VIG
Datum
28. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
653,4 KB
Antrag ist eingegangen und wird innerhalb einer Frist von 2 Monaten bearbeitet. Falls dem Antrag stattgegeben wird, wird der Informationszugang via Akteneinsicht im Beisein des zuständigen Lebensmittelkontrolleurs (zum Klären von Fragen) gewährt werden.
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Amtliche Lebensmittelüberwachung Bescheid: Dem Antrag wird stattgegeben, der Betrieb wird informiert und nach früh…
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
21. September 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
814,0 KB
Bescheid: Dem Antrag wird stattgegeben, der Betrieb wird informiert und nach frühestens 14 Tagen erhalte ich die Informationen per Post.

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Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Amtliche Lebensmittelüberwachung Die letzten beiden Kontrollen haben am 29.08.2019 und am 24.06.2020 stattgefunden…
Von
Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Oldenburg
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
5. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
833,7 KB
Die letzten beiden Kontrollen haben am 29.08.2019 und am 24.06.2020 stattgefunden. Am 29.08.2019 gab es ausschließlich zu bemängeln, dass Lebensmittel in Verkehr gebracht wurden, bei denen Allergene nicht deutlich und gut lesbar angegeben wurden. Ansonsten war alles i.O.(!). Am 24.06.2020 gab es hauptsächlich Beschädigungen und Verunreinigungen einzelner Fußböden zu bemängeln (eine Person mit schmutzigem Fußwerk war auch vorhanden), und für eine Person konnte kein Nachweis für die Teilnahme einer wiederholten Infektionsschutzbelehrung vorgewiesen werden. All diese Mängel wurden zum 29.06.2020 bereits behoben. Meinung: Das ist ein ziemlich gutes Ergebnis, und es fällt besonders auf dass es an den Lebensmitteln selbst sowie deren Lagerung absolut gar nichts zu bemängeln gab. Auch wurden die Bodenreparaturen innerhalb von nur 5 Tagen durchgeführt. Auch die nahezu mängelfreie Kontrolle 2019 zeugt von einem sehr hohen Standard.