Kontrollbericht zu Cafe Creperie, Gelsenkirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cafe Creperie
Hagenstraße 36
45894 Gelsenkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Creperie wurde zuletzt am 27.06.2018 und am 16.09.2020 kontrolliert.

Bei der Kontrolle am 27.06.2018 wurden folgende Beanstandung festgestellt:
- Aufgrund der räumlichen Enge ist eine optimale Trennung zwischen unreiner und reiner Seite nicht möglich. Die Problematik ist bekannt, im Rahmen der Produktion wird auf eine zeitliche Trennung – soweit möglich – geachtet.
Die Kontrolle schließt mit folgendem Fazit: Aufgrund der baulichen Gegebenheit ist es wichtig, ständig die anfallenden Reparaturarbeiten durchzuführen. Alle Gegenstände, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit stehen, sind aus den Betriebsräumen zu entfernen.

Bei der Kontrolle am 16.09.2020 wurden folgende Beanstandungen festgestellt:
- Der Deckel des Abfallbehälters fehlte.
- Für die Beleuchtung fehlte eine Schutzabdeckung.
- Für das Handwaschbecken auf der Personaltoilette fehlte die Warmwasserzufuhr.
- Für das Handwaschbecken auf der Personaltoilette fehlte Desinfektionsmittel in einem Spender.
- Das Fenster in der Küche war geöffnet, das angebrachte Insektengitter war nicht geeignet (grobmaschig).
- Die Dokumente und Aufzeichnungen des auf HACCP-Grundsätzen beruhenden Verfahrens zur Minimierung der Gesundheitsgefahren wurden nicht aktuell gehalten und waren daher nicht auf dem neusten Stand.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Marcel Garus
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Marcel Garus
Betreff
Kontrollbericht zu Cafe Creperie, Gelsenkirchen [#237072]
Datum
8. Januar 2022 23:02
An
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cafe Creperie Hagenstraße 36 45894 Gelsenkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Garus Anfragenr: 237072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237072/ Postanschrift Marcel Garus << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Garus
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
VIG Anfrage #237072 / #237059 / #237058 Sehr geehrter Herr Garus, Ihre Anfragen vom 08.01.2022 ist bei mir eingeg…
Von
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
VIG Anfrage #237072 / #237059 / #237058
Datum
10. Januar 2022 14:51
Status
Warte auf Antwort
image001.png
23,6 KB


Sehr geehrter Herr Garus, Ihre Anfragen vom 08.01.2022 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihr Auskunftsbegehren nach § 2 Verbraucherinformationsgesetz Die Creperie wurde zuletzt am 27.06.2018 und am 16.09…
Von
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren nach § 2 Verbraucherinformationsgesetz
Datum
3. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,6 MB
Die Creperie wurde zuletzt am 27.06.2018 und am 16.09.2020 kontrolliert. Bei der Kontrolle am 27.06.2018 wurden folgende Beanstandung festgestellt: - Aufgrund der räumlichen Enge ist eine optimale Trennung zwischen unreiner und reiner Seite nicht möglich. Die Problematik ist bekannt, im Rahmen der Produktion wird auf eine zeitliche Trennung – soweit möglich – geachtet. Die Kontrolle schließt mit folgendem Fazit: Aufgrund der baulichen Gegebenheit ist es wichtig, ständig die anfallenden Reparaturarbeiten durchzuführen. Alle Gegenstände, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit stehen, sind aus den Betriebsräumen zu entfernen. Bei der Kontrolle am 16.09.2020 wurden folgende Beanstandungen festgestellt: - Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. - Für die Beleuchtung fehlte eine Schutzabdeckung. - Für das Handwaschbecken auf der Personaltoilette fehlte die Warmwasserzufuhr. - Für das Handwaschbecken auf der Personaltoilette fehlte Desinfektionsmittel in einem Spender. - Das Fenster in der Küche war geöffnet, das angebrachte Insektengitter war nicht geeignet (grobmaschig). - Die Dokumente und Aufzeichnungen des auf HACCP-Grundsätzen beruhenden Verfahrens zur Minimierung der Gesundheitsgefahren wurden nicht aktuell gehalten und waren daher nicht auf dem neusten Stand.