Kontrollbericht zu Café del Sol, Gelsenkirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café del Sol
Adenauerallee 128
45891 Gelsenkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Das Café del Sol wurde zuletzt am 21.11.2019 und am 23.06.2021 kontrolliert.

Bei der Kontrolle am 21.11.2019 wurden folgende Beanstandungen festgestellt:
- Die Aufbewahrungsmöglichkeit für Arbeits- und Schutzkleidung (z. B. für Schränke und Spinde) war verunreinigt. Es lag Dekorationsmaterial und Staub auf den Spinden.
- Der Abfallsammelplatz in unmittelbarer Nähe zur Warenanlieferung war nicht so geführt, dass er sauber und frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden konnte.

Bei der Kontrolle am 23.06.2021 wurden folgende Beanstandungen festgestellt:
- Die Erfüllung der einschlägigen Hygienevorschriften war aufgrund der festgestellten Mängel nicht gegeben. Arbeitsanweisungen und/oder Pläne zur Sicherstellung der Reinigung waren nicht vorhanden bzw. seit dem 08.06.2021 nicht geführt.
- Die Erfüllung der einschlägigen Hygienevorschriften war aufgrund der festgestellten Mängel nicht gegeben. Arbeitsanweisungen und/oder Pläne zur Erfüllung der Temperaturkontrollerfordernisse (Kühlung) für Lebensmittel waren nicht vorhanden bzw. seit dem 08.06.2021 nicht dokumentiert.
- Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. In Teilbereichen (Lagerbereiche) waren Verschmutzungen sichtbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Marcel Garus
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Marcel Garus
Betreff
Kontrollbericht zu Café del Sol, Gelsenkirchen [#237059]
Datum
8. Januar 2022 22:48
An
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café del Sol Adenauerallee 128 45891 Gelsenkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Garus Anfragenr: 237059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237059/ Postanschrift Marcel Garus << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Garus
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihr Auskunftsbegehren nach § 2 Verbraucherinformationsgesetz Das Café del Sol wurde zuletzt am 21.11.2019 und am 2…
Von
Stadt Gelsenkirchen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren nach § 2 Verbraucherinformationsgesetz
Datum
3. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB
Das Café del Sol wurde zuletzt am 21.11.2019 und am 23.06.2021 kontrolliert. Bei der Kontrolle am 21.11.2019 wurden folgende Beanstandungen festgestellt: - Die Aufbewahrungsmöglichkeit für Arbeits- und Schutzkleidung (z. B. für Schränke und Spinde) war verunreinigt. Es lag Dekorationsmaterial und Staub auf den Spinden. - Der Abfallsammelplatz in unmittelbarer Nähe zur Warenanlieferung war nicht so geführt, dass er sauber und frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden konnte. Bei der Kontrolle am 23.06.2021 wurden folgende Beanstandungen festgestellt: - Die Erfüllung der einschlägigen Hygienevorschriften war aufgrund der festgestellten Mängel nicht gegeben. Arbeitsanweisungen und/oder Pläne zur Sicherstellung der Reinigung waren nicht vorhanden bzw. seit dem 08.06.2021 nicht geführt. - Die Erfüllung der einschlägigen Hygienevorschriften war aufgrund der festgestellten Mängel nicht gegeben. Arbeitsanweisungen und/oder Pläne zur Erfüllung der Temperaturkontrollerfordernisse (Kühlung) für Lebensmittel waren nicht vorhanden bzw. seit dem 08.06.2021 nicht dokumentiert. - Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. In Teilbereichen (Lagerbereiche) waren Verschmutzungen sichtbar.