Kontrollbericht zu Café Fortuna, Oppenau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café Fortuna
Bahnhofstraße 8, Oppenau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Café Fortuna, Oppenau [#39583]
Datum
18. Januar 2019 19:50
An
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café Fortuna Bahnhofstraße 8, Oppenau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Zusammenfassung: Kein recht auf die Kontrollberichte sondern nur…
Von
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
28. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
Zusammenfassung: Kein recht auf die Kontrollberichte sondern nur die Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen nach dem Lebensmittelrecht usw.; über die letzen zwei Betriebsprüfungen (nur nach §2 Absatz Nr. 1 VIG). Fristverlängerung um 1 Monat da dritte Betroffen. Üblicher Hinweiß das eine Datenweitergabe laut Recht an Betroffene besteht. Antrag kostenfrei.
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung - Antrag VIG Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.01.2019. Eine Nachricht ist auf d…
Von
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
Eingangsbestätigung - Antrag VIG
Datum
29. Januar 2019 11:53
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Café Fortuna, Oppenau [#39583]
Datum
31. Januar 2019 22:51
An
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 39583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 Verbraucherinformationsgesetz haben wir auf Nachfrage des Drit…
Von
Landratsamt Ortenaukreis - Amt für Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Café Fortuna, Oppenau [#39583]
Datum
11. März 2020 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 Verbraucherinformationsgesetz haben wir auf Nachfrage des Dritten Namen und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Nach dem Gesetzeswortlaut besteht nicht die Möglichkeit einer bedingten Antragstellung. Wie bereits mitgeteilt kann der Antrag nur beantwortet werden, wenn er ohne Einschränkung der Datenherausgabe, gestellt wird. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Freundliche Grüße