Kontrollbericht zu Cafe Hecker, Gummersbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cafe Hecker
Kaiserstraße 18
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Cafe Hecker, Gummersbach [#228881]
Datum
24. September 2021 15:16
An
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cafe Hecker Kaiserstraße 18 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228881/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom x…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Cafe Hecker, Gummersbach [#228881]
Datum
27. September 2021 14:38
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
24,2 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom xx.xx.20xx. Da ich dem betroffenen Betrieb vor Weitergabe der Informationen Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss, ist schon jetzt von einer Verfahrensdauer von ca. zwei Monaten nach Eingang Ihres Antrags auszugehen. Zur Verifizierung Ihres Namens und Ihrer Adresse, erreicht Sie in den nächsten Tagen ein Schreiben, in welchem die weitere Vorgehensweise beschrieben ist. Mit freundlichem Gruß
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag auf Auskunft nach § 2 Abs. 1 VIG vom 24.09.2021; Bescheid über die Auskunftserteilung Sehr Antragsteller/in…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag auf Auskunft nach § 2 Abs. 1 VIG vom 24.09.2021; Bescheid über die Auskunftserteilung
Datum
28. Oktober 2021 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
10_NEU01.2021.perE-Mail_BescheidAntragsteller.Auskunftserteilung.zip
302,4 KB
image001.jpg
24,2 KB


Sehr Antragsteller/in in Ihrem oben genannten Antrag baten Sie um Mitteilung, wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in dem Betrieb Café Hecker, Kaiserstr. 18, << Adresse entfernt >> stattgefunden hätten und ob es hierbei zu Beanstandungen gekommen sei. Falls ja, wurde gleichzeitig die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts beantragt. In der Anlage erhalten Sie meinen Bescheid mit der Entscheidung über Ihren Antrag vom 24.09.2021 sowie über den Zeitpunkt der tatsächlichen Auskunftserteilung als pdf-Dokument. Das Passwort zum "Entzippen" der Datei wird ihnen in einer separaten Mail zugehen. Mit freundlichem Gruß
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Antrag auf Auskunft nach § 2 Abs. 1 VIG vom 24.09.2021; Mitteilung des Passworts Sehr Antragsteller/in das Passwor…
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Antrag auf Auskunft nach § 2 Abs. 1 VIG vom 24.09.2021; Mitteilung des Passworts
Datum
28. Oktober 2021 16:04
Status
image001.jpg
24,2 KB


Sehr Antragsteller/in das Passwort lautet VIG#10 Mit freundlichem Gruß
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht zu Café Hecker, Gummersbach [#10] Sehr Antragsteller/in in Ihrem oben genannten Antrag baten Sie …
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Café Hecker, Gummersbach [#10]
Datum
16. November 2021 11:21
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2021111510_NEU01.2021.VIGAntragsteller_tatschlicheAuskunftserteilungperMail.zip
299,8 KB
image001.jpg
24,2 KB


Sehr Antragsteller/in in Ihrem oben genannten Antrag baten Sie um Mitteilung, wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in dem Betrieb Café Hecker, Kaiserstr. 18, << Adresse entfernt >> stattgefunden hätten und ob es hierbei zu Beanstandungen gekommen sei. Falls ja, wurde gleichzeitig die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts beantragt. In der Anlage erhalten Sie ein pdf- Dokument mit der gewünschten Information. Das Passwort zum "Entzippen" der Datei wird ihnen in einer separaten Mail zugehen. Mit freundlichem Gruß

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Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht zu Café Hecker, Gummersbach [#10] - Passwort Sehr Antragsteller/in das Passwort lautet: VIG#10 …
Von
Oberbergischer Kreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Café Hecker, Gummersbach [#10] - Passwort
Datum
16. November 2021 11:21
Status
image001.jpg
24,2 KB


Sehr Antragsteller/in das Passwort lautet: VIG#10 Mit freundlichem Gruß