Kontrollbericht zu Cafe Hohenbrunn, Hohenbrunn

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cafe Hohenbrunn
Dorfstraße 4
85662 Hohenbrunn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Cafe Hohenbrunn, Hohenbrunn [#41690]
Datum
15. Januar 2019 15:22
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cafe Hohenbrunn Dorfstraße 4 85662 Hohenbrunn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
VIG Antrag Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen…
Von
Landratsamt München
Betreff
VIG Antrag
Datum
17. Januar 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in, Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem VIG ist bei uns eingegangen. Wir weisen darauf hin, dass auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen ist (§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG). Hiergegen steht Ihnen kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu. Im Antrag haben Sie jedoch einen solchen Widerspruch erklärt: "Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO." Falls Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, können wir Ihren Antrag leider nicht weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Auskunftserteilung nach dem VIG Sehr geehrter Antragsteller/in, wie wir ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir …
Von
Landratsamt München
Betreff
Auskunftserteilung nach dem VIG
Datum
29. Januar 2019 12:52
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Antragsteller/in, wie wir ihnen bereits mitgeteilt haben, sind wir gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO. Sollten Sie Ihren Antrag über den 06.02.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Falls sie Ihren Antrag zurückziehen möchten, teilen sie uns dies bitte schriftlich (per E-Mail oder Brief) an die unten genannte Adresse mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftserteilung nach dem VIG [#41690] Sehr geehrte Damen und Herren, den Widerspruch zur weitergabe meiner…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftserteilung nach dem VIG [#41690]
Datum
29. Januar 2019 14:56
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, den Widerspruch zur weitergabe meiner Daten ziehe ich zurück, bitte den Antrag weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 41690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
Bekantgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S. 3 VIG nach Prüfung lhres Antrags vom…
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Bekantgabe der Entscheidung über die Informationsgewährung nach § 5 Abs. 2 S. 3 VIG
Datum
14. März 2019
Status
Warte auf Antwort
nach Prüfung lhres Antrags vom 16.01.2019 auf lnformationserteilung nach VIG haben wir uns für die Übermittlung der angeforderten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wurde dem betroffenen Lebensmittelunternehmer bekanntgegeben. Wir werden lhnen die lnformationen nach Ablauf von 10 Werktagen in Form von Kopien der Kontrollberichte postalisch übersenden, wenn der Dritte nicht innerhalb von 10 Werktagen gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgeht.

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Landratsamt München
Verbraucheri nformationsgesetz (VlG) lhre Anfrage zu ,,Cafe Hohenbrunn", Dorfstr. 4, 85662 Hohenbrunn anbei e…
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucheri nformationsgesetz (VlG) lhre Anfrage zu ,,Cafe Hohenbrunn", Dorfstr. 4, 85662 Hohenbrunn
Datum
17. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
anbei erhalten Sie die beantragten lnformationen nach Verbraucherinformationsgesetz. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussagezur Zulässigkeit derWeiterverwendung der erhaltenen lnformationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die lnfor- mationen weiterverwenden, liegt daher in lhrer alleinigen Verantwortung und Risiko. Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Überprüfungen des Betriebs fanden an folgenden Terminen statt: 1 2.05.2015 und 01 .06.2015. Sofern nur ein Kontrolldatum genannt ist, gab es entweder bisher nur eine Kontrolle in diesem Betrieb oder weitere Kontrollen unterliegen der Ausschlussfrist nach $ 3 S.1 Nr. 1 Buchstabe e VIG (lnformationen, die vor mehr als fünf Jahren seit der Antragstellung entstanden sind). Dabei gab es Beanstandungen. Den jeweiligen Kontrollbericht fügen wir als Anlage bei. Sofern nur ein Bericht beigefügt ist, gab es bei der anderen Kontrolle keine Beanstandungen oder diese unterliegt der Ausschlussfrist nach S 3 S.1 Nr. 1 Buchstabe e VIG (lnformationen, die vor mehr als fünf Jahren seit der Antragstellung entstanden sind).