Kontrollbericht zu Café Knaack

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café Knaack
Marienplatz-Galerie
Marienplatz 4
Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern 19053

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Café Knaack [#62360]
Datum
18. März 2019 08:52
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café Knaack Marienplatz-Galerie Marienplatz 4 Schwerin Mecklenburg-Vorpommern 19053 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Zwischennachricht zum Antrag #62360 nach VIG vom 18.03.2019 Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige …
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Zwischennachricht zum Antrag #62360 nach VIG vom 18.03.2019
Datum
27. März 2019 12:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.png
21,1 KB


Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages #62360 vom 18.03.2019 mit welchem Sie Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen zum Betrieb „Café Knaack, Marienplatz-Galerie, Marienplatz 4, Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern 19053“ begehren. Ich gehe davon aus, dass Sie den Betrieb „Backwarenfiliale Knaack, Marienplatz 11, 19053 Schwerin“ meinen. Bitte ergänzen Sie den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung dieser Zwischennachricht um Ihren Namen und Ihre zustellfähige Anschrift, da die Beantwortung Ihrer Anfrage aus Datenschutzgründen auf dem Postweg erfolgt. Äußern Sie sich nicht, gehe ich von einer Erledigung der Sache aus. Bevor ich Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen kann, habe ich den betroffenen Betriebsinhaber gemäß § 5 Abs. 1 VIG zunächst anzuhören. Aus diesem Grund verlängert sich die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Auskunftserteilung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000,00 € gebühren- und auslagenfrei. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auskunftserteilung aus Datenschutzgründen auf postalischem Weg erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Antrag abgeschlossen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, da Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht geantwortet ha…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag abgeschlossen
Datum
11. April 2019 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
21,1 KB


Sehr geehrte/r Antragsteller/in, da Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht geantwortet haben, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag #62360 zurückgezogen haben. Die Bearbeitung des Antrages mit o.g. Nummer ist damit abgeschlossen. Sollten Sie weiterhin Auskunft zu einem Betrieb wünschen, so stellen Sie bitte einen neuen Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag abgeschlossen [#62360] Sehr geehrteAntragsteller/in ich verspüre keine Lust, meine Kontaktdaten bei der…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag abgeschlossen [#62360]
Datum
22. Juni 2019 17:03
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verspüre keine Lust, meine Kontaktdaten bei der Behörde anzugeben. Ein Behörde sollte bei soviel eklatanten Mängeln gewillt sein, sich der Angelegenheit anzunehmen. Wenn nicht, kann ich kein ernsthaftes Interesse erkennen. Kommunizieren könnte man auch per E-Mail. Es lebe die unfreundliche und verdreckte Gastronomie, die sich im "Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern" immer weiter ausbreitet. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>