Kontrollbericht zu Café M, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café M
Berliner Straße 38
80804 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Café M, München [#181553]
Datum
27. Februar 2020 21:27
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café M Berliner Straße 38 80804 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181553 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO -…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Café M, München [#181553]
Datum
27. Februar 2020 21:27
Status
Warte auf Antwort
Informationspflichten nach der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Erhebung von Daten nach Artikel 13 DSGVO - Zur Information über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten bei der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung unter https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:c88c2152-fe4a-4526-ab76-fcf17096a904/Lebensmittelueberwachung.pdf. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages. Den von Ihnen genannten Betrieb können …
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Kontrollbericht zu Café M, München [#181553]
Datum
16. April 2020 16:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages. Den von Ihnen genannten Betrieb können wir unter der angegebenen Anschrift nicht feststellen. Bitte teilen Sie uns bis zum 23.04.20 den vollständigen Betriebsnamen und die vollständige Anschrift mit. Ansonsten können wir Ihren Antrag nicht weiter bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hat sich da, wie sie korrekterweise festgestell…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Café M, München [#181553]
Datum
21. April 2020 10:02
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hat sich da, wie sie korrekterweise festgestellt haben, eine falsche Adresse eingeschlichen. Die korrekte Adresse des Betriebs sollte folgende sein: Café M, Leopoldstraße 170, 80804 München (entnommen aus der Webseite https://www.hyattrestaurants.com/de/dining/germany/munich/international-restaurant-in-schwabinger-tor-cafe-m im Impressum steht die Munich OpCo GmbH als Betreiber) ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181553 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Jetzt auch noch mal an den größeren Verteiler, da das Büro von [geschwärzt] aktuell laut autom…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Kontrollbericht zu Café M, München [#181553]
Datum
21. April 2020 10:15
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Jetzt auch noch mal an den größeren Verteiler, da das Büro von [geschwärzt] aktuell laut automatischer Antwort nicht besetzt ist. Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider hat sich da, wie sie korrekterweise festgestellt haben, eine falsche Adresse eingeschlichen. Die korrekte Adresse des Betriebs sollte folgende sein: Café M, Leopoldstraße 170, 80804 München (entnommen aus der Webseite https://www.hyattrestaurants.com/de/din… im Impressum steht die Munich OpCo GmbH als Betreiber) Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 181553 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Da durch Ihre Anfrage Bela…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Kontrollbericht zu Café M, München [#181553]
Datum
28. April 2020 09:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Da durch Ihre Anfrage Belange der Firma betroffen sind, wird der Firma Gelegenheit gegeben, zur geplanten Informationsweitergabe Stellung zu nehmen, § 5 Absatz 1 VIG. Die gesetzlich festgelegte Frist von einem Monat für die Informationserteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 1 VIG) verlängert sich daher auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Auskunft nach VIG
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft nach VIG [#181553] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe am 20.10.2020 den Kontrollbericht des Cafe…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach VIG [#181553]
Datum
24. Oktober 2020 18:44
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe am 20.10.2020 den Kontrollbericht des Cafe M vom 24.07.2019 von Ihnen erhalten. Dafür schonmal vielen Dank. In dem Bericht sind jedoch 18 von 19 Verstößen geschwärzt. Was hat es damit auf sich? Sollte es sich um weitere Speisegaststätten-relevante Inhalte handeln, so beantrage ich auch hierzu Auskunft, da ich davon ausgehe das die Verarbeitung der Lebensmittel, welche am Cafe M ausgegeben werden sich nicht nur auf den Bereich der Küche dort beschränkt, sondern es gemeinsame Lagerräume oder andere geteilte Räumlichkeiten gibt, deren Verstöße sich auch auf das Cafe M beziehen können (nicht müssen). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181553/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Auskunft nach VIG zu Cafe M, Leopoldstr. 170 [#181553] Sehr geehrteAntragsteller/in die geschwärzten Verstöße be…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
Auskunft nach VIG zu Cafe M, Leopoldstr. 170 [#181553]
Datum
13. November 2020 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die geschwärzten Verstöße beziehen sich auf das Hotel Andaz. Bei der gesamten Betriebskontrolle des Cafe M wurde lediglich ein Verstoß festgestellt. Gerne können Sie mich anrufen, falls Sie noch Fragen haben. Mit freundlichen Grüßen