Kontrollbericht zu Café Restaurant Mozart, Papenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café Restaurant Mozart
Hauptkanal links 56
26871 Papenburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Truus Koning
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Truus Koning
Betreff
Kontrollbericht zu Café Restaurant Mozart, Papenburg [#200334]
Datum
10. Oktober 2020 20:25
An
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café Restaurant Mozart Hauptkanal links 56 26871 Papenburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Truus Koning Anfragenr: 200334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200334/ Postanschrift Truus Koning << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Truus Koning
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage über das portal "fragdenstaat.de" Sehr geehrte Frau Koning, Ihre Anfrage zum Cafe Mozart i…
Von
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage über das portal "fragdenstaat.de"
Datum
12. Oktober 2020 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Koning, Ihre Anfrage zum Cafe Mozart ist hier eingegangen. Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn mir die vollständige Anschrift des Antragstellers vorliegt. Ich bitte Sie, mir Ihre vollständige Anschrift incl. Postleitzahl bis zum 19.10.2020 mitzuteilen. Freundliche Grüße
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen Sehr geehrte Frau Koning, Ihr Antrag vom 10.10.2020 auf Herausgabe des Kontrollb…
Sehr geehrte Frau Koning, Ihr Antrag vom 10.10.2020 auf Herausgabe des Kontrollberichtes für das Cafe Restaurant Mozart in Papenburg nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann nicht bearbeitet werden, da mir Ihre vollständige Postanschrift nicht vorliegt. Bitte teilen Sie mir Ihre vollständige Anschrift (incl. Postleitzahl) mit. Eine Antragsbearbeitung wird erst dann erfolgen. Freundliche Grüße

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Truus Koning
AW: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen [#200334] Gutenmorgen Frau G.H.Koning-Lutjeboer Regattaweg 436 9731 NE Groni…
An Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
Truus Koning
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen [#200334]
Datum
20. Oktober 2020 08:54
An
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gutenmorgen Frau G.H.Koning-Lutjeboer Regattaweg 436 9731 NE Groningen Niederlande Telefon 0031611902874 Email: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Truus Koning Anfragenr: 200334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200334/ Postanschrift Truus Koning << Adresse entfernt >>