Kontrollbericht zu Cakir Dönerproduktion

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cakir Dönerproduktion
Äußerer Ring 23
97828 Marktheidenfeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Main-Spessart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Cakir Dönerproduktion [#209388]
Datum
23. Januar 2021 14:06
An
Landratsamt Main-Spessart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cakir Dönerproduktion Äußerer Ring 23 97828 Marktheidenfeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209388/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Main-Spessart
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr untenstehender Antrag vom 23.01.2021 ist hier eingegangen. Leider ist dieser unv…
Von
Landratsamt Main-Spessart
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Cakir Dönerproduktion [#209388]
Datum
25. Januar 2021 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr untenstehender Antrag vom 23.01.2021 ist hier eingegangen. Leider ist dieser unvollständig. Nach § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag den Namen und die vollständige Anschrift des Antragstellers enthalten. Ihrer E-Mail vom 23.01.2021 fehlt bei Ihrer Adressangabe der Wohnort. Wir bitten Sie daher, dies nachzuholen. Sollten Sie bis spätestens 08.02.2021 Ihre vollständige Adresse nicht genannt haben, so wird Ihr Antrag als zurückgenommen behandelt. Die Frist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 VIG beginnt erst zu laufen, wenn Ihr Antrag vollständig vorliegt. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Die vollständige Anschrift lautet: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Gr…
An Landratsamt Main-Spessart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Cakir Dönerproduktion [#209388]
Datum
30. Januar 2021 11:25
An
Landratsamt Main-Spessart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Die vollständige Anschrift lautet: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 209388 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landratsamt Main-Spessart
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Main-Spessart
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort

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Landratsamt Main-Spessart
Vollzug des Verbraucherschutzinformationsgesetzes
Von
Landratsamt Main-Spessart
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherschutzinformationsgesetzes
Datum
23. März 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
515,5 KB