Kontrollbericht zu Cao, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cao
Schulterblatt 3
20357 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Januar 2019
  • Frist
    2. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Cao, Hamburg [#53722]
Datum
31. Januar 2019 02:42
An
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1<< Adresse entfernt >> Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cao Schulterblatt 3 20357 Hamburg 2<< Adresse entfernt >> Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich<< Adresse entfernt >> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)<< Adresse entfernt >> Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs<< Adresse entfernt >> 1 VIG<< Adresse entfernt >> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht<< Adresse entfernt >> Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen<< Adresse entfernt >> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften<< Adresse entfernt >> Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw<< Adresse entfernt >> als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“)<< Adresse entfernt >> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs<< Adresse entfernt >> 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft<< Adresse entfernt >> Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben<< Adresse entfernt >> Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen<< Adresse entfernt >> Mit Verweis auf § 4 Abs<< Adresse entfernt >> 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen<< Adresse entfernt >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail)<< Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter<< Adresse entfernt >> Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs<< Adresse entfernt >> 2 S<< Adresse entfernt >> 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen<< Adresse entfernt >> In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls<< Adresse entfernt >> zurücknehme<< Adresse entfernt >> Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen<< Adresse entfernt >> Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinform…
Von
Bezirksamt Hamburg-Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Cao, Hamburg [#53722]
Datum
31. Januar 2019 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen<< Adresse entfernt >> Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen)<< Adresse entfernt >> Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen<< Adresse entfernt >> Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird<< Adresse entfernt >> Zudem haben Sie erklärt, mit der Weitergabe Ihrer Daten (Name, Anschrift) nicht einverstanden zu sein (Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung)<< Adresse entfernt >> Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunfterteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen<< Adresse entfernt >> Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen<< Adresse entfernt >> Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen<< Adresse entfernt >> Ersatzweise legen Sie bitte Ihre Gründe dar, die den Widerspruch zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift rechtfertigen<< Adresse entfernt >> Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt<< Adresse entfernt >> Neben Ihrer Anfrage ist eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen<< Adresse entfernt >> Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden<< Adresse entfernt >> Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate<< Adresse entfernt >> Alle Anfragen werden geprüft und beschieden<< Adresse entfernt >> Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab<< Adresse entfernt >> Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG)<< Adresse entfernt >> Dies gilt nicht für ein ggf<< Adresse entfernt >> späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist<< Adresse entfernt >> Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Jessenstraße 1-3 22767 Hamburg E-Fax<< Adresse entfernt >>: +49 40 4279-02623 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>