Kontrollbericht zu Capolino, Scharbeutz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Capolino
Strandzugang 22
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Axel Krausser
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Axel Krausser
Betreff
Kontrollbericht zu Capolino, Scharbeutz [#254215]
Datum
22. Juli 2022 17:57
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Capolino Strandzugang 22 23683 Scharbeutz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Krausser Anfragenr: 254215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254215/ Postanschrift Axel Krausser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Krausser, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für …
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Capolino, Scharbeutz [#254215]
Datum
27. Juli 2022 00:32
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr geehrter Herr Krausser, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Ostholstein. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir noch Ihre vollständige Anschrift, einschließlich Postleitzahl und Ort. Wir möchten Sie darum bitten, uns diese zeitnah mitzuteilen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
Axel Krausser
Sehr geehrte Damen und Herren, Axel Krausser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Axel Krausser
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Capolino, Scharbeutz [#254215]
Datum
27. Juli 2022 15:26
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Axel Krausser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Axel Krausser Anfragenr: 254215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254215/ Postanschrift Axel Krausser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Axel Krausser
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Capolino, Scharbeutz“ vom 2…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Axel Krausser
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Capolino, Scharbeutz [#254215]
Datum
28. August 2022 09:36
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Capolino, Scharbeutz“ vom 22.07.2022 (#254215) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Axel Krausser
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Ihre Anfrage vom 22.07.2022 Nr#254215 Sehr geehrter Herr Krausser, in Ihrer Anfrage bitten Sie um Auskunftsertei…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.07.2022 Nr#254215
Datum
15. Dezember 2022 15:47
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,0 KB


Sehr geehrter Herr Krausser, in Ihrer Anfrage bitten Sie um Auskunftserteilung für den Betrieb "Capolino Strandzugang 22 << Adresse entfernt >>". Dieser Betrieb ist leider unter der angegeben Adresse nicht in unserem System vorhanden. In unserem System befindlich ist der Betrieb "Capolino Cafe-Lounge, Strandallee 124a << Adresse entfernt >>". Bitte geben Sie mir kurz Rückmeldung, ob Sie trotz der abweichenden Daten eine Auskunftserteilung über den Betrieb "Capolino Cafe-Lounge, Strandallee 124a << Adresse entfernt >>" erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Axel Krausser
AW: Ihre Anfrage vom 22.07.2022 Nr#254215 [#254215] Guten Tag, Ja, das möchte ich Mit freundlichen Grüßen Axel K…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
Axel Krausser
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22.07.2022 Nr#254215 [#254215]
Datum
24. Dezember 2022 15:23
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ja, das möchte ich Mit freundlichen Grüßen Axel Krausser Anfragenr: 254215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254215/ Postanschrift Axel Krausser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem VIG [#254215] Sehr geehrter Herr Krausser, mit Antrag vom 02.08.2022 beantragten S…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem VIG [#254215]
Datum
19. Januar 2023 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krausser, mit Antrag vom 02.08.2022 beantragten Sie eine Auskunftserteilung über die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb: Capolino Strandzugang 22 << Adresse entfernt >> Sowie darüber, ob im Rahmen dieser Kontrollen etwaige Beanstandungen festgestellt wurden. Für den Fall Beanstandungen vorlagen beantragten Sie die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte. Die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen fanden am 16.07.2019 und am 08.09.2020 statt. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den anliegenden Kontrollberichten. Mit freundlichen Grüßen