Kontrollbericht zu Chema, Stuttgart

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Chema
Landhausstraße 183
70188 Stuttgart

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    16. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Chema, Stuttgart [#243503]
Datum
16. März 2022 12:49
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Chema Landhausstraße 183 70188 Stuttgart 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243503/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.03.2022. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unte…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: *Kontrollbericht zu Chema, Stuttgart [#243503]
Datum
17. März 2022 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.03.2022. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhielt von ihnen Postalisch eine Rückfrage ob ich meinen Antrag, im Wissen da…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: *Kontrollbericht zu Chema, Stuttgart [#243503] [#243504] [#243506] [#243503]
Datum
31. März 2022 10:35
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhielt von ihnen Postalisch eine Rückfrage ob ich meinen Antrag, im Wissen das die Betreiber Akteneinsicht erhalten, zurück ziehen möchte. Trotz dem Wissen darüber das die Betriebe Akteneinsicht erhalten, würde ich meinen Antrag gerne aufrecht erhalten. Außerdem stellten sie mir eine Rückfrage zu Ziffer 1. Gemeint waren hier von mir alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen. Sprich, auch etwaige Nachkontrollen und Anlasskontrollen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243503/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Topf Secret -VIG Anfrage 243504 Ganesha Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-23 [geschwärzt]
Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-23 [geschwärzt] Hauptstätter Str. 58 70178 Stuttgart Telefon: [geschwärzt] bzw. [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Mo - Fr. [geschwärzt] - [geschwärzt] h Sehr [geschwärzt], leider konnten wir Ihnen den Bescheid bisher nicht zustellen, da dieser zum wiederholten Male mit der Auskunft "Empfänger unbekannt verzogen" zurück kommt. Bitte teilen Sie uns eine zustellfähige Anschrift mit. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Topf Secret -VIG Anfrage 243504 Ganesha [#243503] Sehr geehrte Damen und Herren, das ist etwas schwer vorstel…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Topf Secret -VIG Anfrage 243504 Ganesha [#243503]
Datum
17. Mai 2022 13:40
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist etwas schwer vorstellbar, da es sich hier um ein alleinstehendes Haus handelt mit einem einzelnen Briefkasten. Die Addresse lautet: [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 243503 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Antwort: AW: Topf Secret -VIG Anfrage 243504 Ganesha [#243503] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dan…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: AW: Topf Secret -VIG Anfrage 243504 Ganesha [#243503]
Datum
18. Mai 2022 08:43
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
doc03856320220518083107.pdf
708,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung, anbei die Postrückläufer der BW Post, wonach Sie unbekannt verzogen wären. (See attached file: doc03856320220518083107.pdf) Ausnahmsweise übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage nun per Mail mit der Bitte mir den Empfang zu bestätigen. (See attached file: doc03857120220518084127.pdf) Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: AW: Topf Secret -VIG Anfrage 243504 Ganesha [#243504] [#243503] Sehr << Anrede >> Danke …
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Topf Secret -VIG Anfrage 243504 Ganesha [#243504] [#243503]
Datum
18. Mai 2022 12:20
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für die schnelle Antwort. Ich bestätige hiermit den Erhalt des Dokuments doc03857120220518084127.pdf. Da ich in letzter Zeit nicht umgezogen bin ist in der Tat komisch das mir keine Post zugestellt werden kann. Vor allem da mir der erste Brief, der mich darüber informierte das die betroffenen Betriebe Akteneinsicht erlangen können mich ja erreichte. Vielen Dank für ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243503/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
VIG 243503 Sehr << Antragsteller:in >> anbei ein weiterer Bescheid zu Ihrer Anfrage Chema VIG 24350…
Sehr << Antragsteller:in >> anbei ein weiterer Bescheid zu Ihrer Anfrage Chema VIG 243503. Auch dieser wurde durch die BW-Post nicht zugestellt. Mit der Bitte um Empfangsbestätigung. (See attached file: doc03866220220519071232.pdf) Mit der BW_Post haben wir bereits Kontakt aufgenommen und um Klärung gebeten. Die ersten Infoschreiben, welche sie erreichten, wurden ohne Zustellungsnachweis durch einen anderen Anbieter versandt. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
VIG 243506 Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-23 Heike Thumm Hauptstätter Str. 58 70178 Stu…
Nicht-öffentliche Anhänge:
doc03958620220614102652.pdf
355,0 KB
Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-23 Heike Thumm Hauptstätter Str. 58 70178 Stuttgart Telefon: 0711-216-98140 bzw. 0173-6306479 Fax: 0711-216-88605 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mo - Fr. 7.30 - 12.30 h Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, anbei ein weiterer Bescheid, bei welchem die BW-Post offenbar nicht in der Lage ist diesen zuzustellen. Dieses Mal mit der Begründung "Haus seit langem entwohnt". Es wäre nett wenn Sie mir auch hier den Empfang bestätigen könnten. (See attached file: doc03958620220614102652.pdf)(See attached file: doc03958520220614102635.pdf) Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
WG: AW: Zustellungen PZU - Frag den Staat - Topf Secret Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, anb…
Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, anbei die Antwort der BW-Post auf unser Ermittlungsersuchen. Ich würde mich freuen wenn Sie sich telefonisch bei mir melden könnten zur Klärung des Sachverhaltes. Mit freundlichen Grüßen