Kontrollbericht zu China-Thai-Bistro Eibenstock, Eibenstock

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
China-Thai-Bistro Eibenstock
Schneeberger Straße 13a
08309 Eibenstock

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. November 2023
  • Frist
    23. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt Erzgebirgskreis - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu China-Thai-Bistro Eibenstock, Eibenstock [#292937]
Datum
21. November 2023 19:00
An
Landratsamt Erzgebirgskreis - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: China-Thai-Bistro Eibenstock Schneeberger Straße 13a 08309 Eibenstock 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292937/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu China-Thai-Bistro Eibenstock, Eibenstock“ vom 2…
An Landratsamt Erzgebirgskreis - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu China-Thai-Bistro Eibenstock, Eibenstock [#292937]
Datum
23. Dezember 2023 08:48
An
Landratsamt Erzgebirgskreis - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu China-Thai-Bistro Eibenstock, Eibenstock“ vom 21.11.2023 (#292937) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu China-Thai-Bistro Eibenstock, Eibenstock“ vom 2…
An Landratsamt Erzgebirgskreis - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu China-Thai-Bistro Eibenstock, Eibenstock [#292937]
Datum
23. Dezember 2023 08:49
An
Landratsamt Erzgebirgskreis - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu China-Thai-Bistro Eibenstock, Eibenstock“ vom 21.11.2023 (#292937) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landratsamt Erzgebirgskreis - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene
Sehr << Antragsteller:in >> im Zusammenhang mit Ihrem Informationsbegehren vom 21.11.2023 wurden von …
Von
Landratsamt Erzgebirgskreis - Sachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene
Betreff
Kontrollbericht zu China-Thai-Bistro Eibenstock, Eibenstock [#292937]
Datum
28. Dezember 2023 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Zusammenhang mit Ihrem Informationsbegehren vom 21.11.2023 wurden von unserer Seite zwei Schreiben an folgende, von Ihnen angegebene, Adresse verschickt: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Funckstraße 30 08309 Eibenstock Beide Schreiben wurden von der Post mit der Begründung "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln" an uns zurückgesandt. Eine abschließende Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens war uns daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen