Kontrollbericht zu Chinarestaurant Chaussee, Ulm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Chinarestaurant Chaussee
Herrlinger Straße 35
89081 Ulm

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Chinarestaurant Chaussee, Ulm [#43785]
Datum
16. Januar 2019 11:26
An
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Chinarestaurant Chaussee Herrlinger Straße 35 89081 Ulm 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Kontrollbericht zu Chinarestaurant Chaussee, Ulm [#43785] Sehr geeh…
Von
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
22. Januar 2019 10:03
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Kontrollbericht zu Chinarestaurant Chaussee, Ulm [#43785] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Chinarestaurant Chau…
Von
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
22. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Nicht-öffentliche Anhänge:
20190122-bdv-ulm-anfrage-chaussee-seite-1-geschwarzt-merge.jpg
2,1 MB
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Chinarestaurant Chaussee, Herrlinger Str. 35, 89081 Ulm Sehr [...], hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 1 6. 1. 2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Wird der Widerspruch der Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir weiterhin um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Freundliche Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. In Ihrer Antwort haben Sie mich mit "&q…
An Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Kontrollbericht zu Chinarestaurant Chaussee, Ulm [#43785]
Datum
22. Januar 2019 12:44
An
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. In Ihrer Antwort haben Sie mich mit "" angesprochen. Da ich nicht bin, wollte ich mich noch einmal melden, um sicherzustellen, dass mich Ihr Brief auch erreicht. Meine Adresse lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in der Brief ist an Sie adressiert. Die Anrede in der E-Mail wurde verwechselt. Mit fre…
Von
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz / Kontrollbericht zu Chinarestaurant Chaussee, Ulm [#43785]
Datum
22. Januar 2019 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Brief ist an Sie adressiert. Die Anrede in der E-Mail wurde verwechselt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Schreiben zu meiner Anfrage bzgl. des Chinarestaurants Chauss…
An Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Chinarestaurant Chaussee, Ulm / BDV-Mö [#43785]
Datum
25. Januar 2019 10:24
An
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Schreiben zu meiner Anfrage bzgl. des Chinarestaurants Chaussee vom 22.01.2019. Meine Frage bezieht sich auf alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Ich kenne den bezüglich meiner Anfrage genannten Betrieb als Gast und habe bis jetzt nur gute Erfahrung mit ihm gemacht. Vor dem gesetzlichen Hintergrund können Sie dem Betrieb meine postalischen Kontaktdaten übermitteln. Ich halte den Antrag also aufrecht. Ich stelle meine Anfrage im Rahmen der Initiative der Plattform „Topf Secret“, einer Kooperation von foodwatch und der Transparenzinitiative FragDenStaat. Ich begrüße die Möglichkeit, meinen Eindruck, den ich nur vor den Kulissen sammeln kann, durch die professionell durchgeführten Lebensmittelkontrollen zu ergänzen. Da es in der BRD kein vergleichbares Transparenzsystem wie z.B. in Dänemark gibt, frage ich durch Einzelabfragen für mich relevante Betriebe ab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz( VIG) Ihr Antrag vom 16. 01 .2019 bezüglich Chinarestaurant Chaus…
Von
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz( VIG) Ihr Antrag vom 16. 01 .2019 bezüglich Chinarestaurant Chaussee, Herrlinger Str. 35, 89081 Ulm
Datum
13. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr XXX, hiermit erhalten Sie die von Ihnen beantragte Auskunft. Bei einer Kontrolle am 29. 03. 2018 wurden keine Verstöße festgestellt. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz( VIG) Ihr Antrag vom 16. 01 .2019 bezüglich Chinarestaurant C…
An Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz( VIG) Ihr Antrag vom 16. 01 .2019 bezüglich Chinarestaurant Chaussee, Herrlinger Str. 35, 89081 Ulm [#43785]
Datum
19. Februar 2019 15:45
An
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, dass beim Chinarestaurant Chaussee, Herrlinger Str. 35, 89081 Ulm bei der letzten Kontrolle am 29.03.2018 keine Verstöße festgestellt wurden. In meiner ursprünglichen Anfrage, habe ich darum gebeten, die Ergebnisse der letzten beiden Kontrollen zu erfahren. Impliziert Ihre Antwort mit der Nennung eines Termins, dass beim vorhergehenden Termin tatsächlich Beanstandungen waren? Bitte übersenden Sie mir das Ergebnis der letzten beiden Kontrollen, also das Ergebnis vom 29.03.2018 (dieser liegt vor) und der Kontrolle davor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz( VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in das Kontrollergebnis aus der K…
Von
Stadt Ulm - Abteilung Veterinäramt
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Briefpost
Betreff
Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz( VIG)
Datum
20. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Kontrollergebnis aus der Kontrolle vom 29. 03. 2018 wurde Ihnen bereits mit Schreiben vom 13. 02. 2019 mitgeteilt. Gemäß § 3 Nr. 1 e) besteht ein Anspruch nach § 2 Absatz 1 Satz 1 des VIG nicht auf Informationen die vor mehr als fünf Jahren seit der Antragstellung entstanden sind. Während des Zeitraums sind keine weiteren Kontrollen durchgeführt worden. Freundliche Grüße