Kontrollbericht zu Chinarestaurant Tausendglück, Herne

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Chinarestaurant Tausendglück
Mont-Cenis-Straße 297
44627 Herne

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Das Antwortschreiben der zuständigen Aufsichtsbehörde gibt nur allgemeine Infos an, ob bei den letzten Kontrollen ein Verstoß - und wenn ja in welchem Bereich - festgestellt wurde. Weitere Einzelheiten zu den Verstößen sind leider nicht mitgeteilt worden.

Unbekannt

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Herne - Fachbereich Öffentliche Ordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Chinarestaurant Tausendglück, Herne [#52347]
Datum
28. Januar 2019 07:00
An
Stadt Herne - Fachbereich Öffentliche Ordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Chinarestaurant Tausendglück Mont-Cenis-Straße 297 44627 Herne 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass…
Von
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chinarestaurant Tausendglück, Herne [#52347]
Datum
30. Januar 2019 10:30
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

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21,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 28.01.2019 teile ich Ihnen mit, dass ich diese zunächst nicht be…
Von
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chinarestaurant Tausendglück, Herne [#52347]
Datum
26. Februar 2019 09:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 28.01.2019 teile ich Ihnen mit, dass ich diese zunächst nicht bearbeite, da mir zu dem Betrieb bereits eine Gleichlautende Anfrage vorliegt. Sollten die von Ihnen angefragten Informationen nicht öffentlich gemacht werden, würde ich Ihre Anfrage unaufgefordert bearbeiten, damit Ihnen die Informationen zugehen. Sollten die Daten auf der Plattform veröffentlicht werden, würde ich Ihre Anfrage entsprechend ablehnen, da die angefragten Informationen in diesem Fall bereits für Sie dort zugänglich wären. In jedem Fall erhalten Sie noch eine Information von mir. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetzt (VIG)
Von
Kreis Recklinghausen - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetzt (VIG)
Datum
13. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
583,5 KB