Kontrollbericht zu Ciao Bella, Kiel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ciao Bella
Sophienblatt 30
24103 Kiel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Iver Breese
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Details
Von
Iver Breese
Betreff
Kontrollbericht zu Ciao Bella, Kiel [#289870]
Datum
9. Oktober 2023 17:59
An
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ciao Bella Sophienblatt 30 24103 Kiel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Iver Breese Anfragenr: 289870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289870/ Postanschrift Iver Breese << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Iver Breese
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Bis zum [geschwärzt] einschl. bin ich nicht im Büro. Ihre E-Mails werden nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie s…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN] Kontrollbericht zu Ciao Bella, Kiel [#289870]
Datum
9. Oktober 2023 17:59
Status
Warte auf Antwort
Bis zum [geschwärzt] einschl. bin ich nicht im Büro. Ihre E-Mails werden nicht weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an Herrn [geschwärzt] (Tel: [geschwärzt]) oderan das Postfach Verbraucherschutz@mllev.landsh.de
Iver Breese
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Details
Von
Iver Breese
Betreff
AW: Automatische Antwort: [EXTERN] Kontrollbericht zu Ciao Bella, Kiel [#289870]
Datum
9. Oktober 2023 18:04
An
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ciao Bella Sophienblatt 30 24103 Kiel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Iver Breese Anfragenr: 289870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 289870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289870/ Postanschrift Iver Breese << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Breese, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für d…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Ciao Bella, Kiel [#289870]
Datum
18. Oktober 2023 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breese, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Kiel. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/GesundheitVerbraucherschutz/Verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Ds_Antrag_ohne_Wsp.html
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ihre VIG-Anfrage zu Ciao Bella (289870) Guten Tag Iver Breese, Ihr Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbr…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre VIG-Anfrage zu Ciao Bella (289870)
Datum
2. November 2023 12:20
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Iver Breese, Ihr Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz mit der Anfragenummer 289870 befindet sich hier in Bearbeitung. Aufgrund der Beteiligung Dritter beträgt die Frist gemäß §5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz zwei Monate. Innerhalb dieser Frist werden wir über Ihren Antrag entscheiden und Sie über unsere Entscheidung in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Entscheidung über Ihren VIG-Antrag 289870 Guten Tag Iver Breese, bitte nehmen Sie das anliegenden Dokument zur Ken…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
Entscheidung über Ihren VIG-Antrag 289870
Datum
27. November 2023 15:39
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Guten Tag Iver Breese, bitte nehmen Sie das anliegenden Dokument zur Kenntnis. Bei Rückfragen oder Antworten benutzen Sie bitte unser Funktionspostfach veterinaerabteilung@kiel.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Landeshauptstadt Kiel Ordnungsamt Abteilung f. Veterinärwesen u. Lebensmittelsicherheit Schulstraße 6 D-24143 Kiel Tel.: 0431 901 [geschwärzt] Fax: 0431 [geschwärzt] *********************************************************************************** [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]*[geschwärzt]*[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]

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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
VIG-Antrag Nr. 289870 Guten Tag Iver Breese, bitte nehmen Sie die anliegenden Dokumente zur Kenntnis. Mit freundl…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
VIG-Antrag Nr. 289870
Datum
14. Dezember 2023 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Iver Breese, bitte nehmen Sie die anliegenden Dokumente zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen