Kontrollbericht zu Cicek Imbiss Burladingen, Burladingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cicek Imbiss Burladingen
Hauptstraße 46
72393 Burladingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. Januar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Cicek Imbiss Burladingen, Burladingen [#35944]
Datum
14. Januar 2019 10:30
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cicek Imbiss Burladingen Hauptstraße 46 72393 Burladingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 14.01.2019 für den Betrieb …
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Cicek Imbiss Burladingen, Burladingen [#35944]
Datum
22. Januar 2019 13:49
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 14.01.2019 für den Betrieb Cicek Imbiss, Hauptstraße 43, 72393 Burladingen Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Sie haben der Datenweitergabe an Dritte gemäß Art. 21 DSGVO widersprochen. Ein Widerspruchsrecht der betroffenen Person besteht aber nur aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Hierzu machen Sie keine Ausführungen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass ein Widerspruchsrecht gerade nicht besteht, sodass der gesetzliche Regelfall aus § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz eingreift und bei einer Entscheidung über Ihren Antrag auf Nachfrage des Dritten (Lebensmittelunternehmer) Ihr Name und Ihre Anschrift diesem bekanntzugeben sind. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, Ihren Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu begründen oder Ihren Antrag zurückzunehmen. Sollten wir von Ihnen bis spätestens 29.01.2019 nichts anderes hören, werden wir Ihren Antrag bearbeiten und auf Nachfrage des Lebensunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift diesem entsprechend der gesetzlichen Regelung offenlegen. Aufgrund Ihres Antrags sind die Rechte eines Dritten (Lebensmittelunternehmer des o.g. Betriebs) betroffen. Aus diesem Grund werden wir diesen dazu anhören. Daher verlängert sich die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags auf zwei Monate (§ 5 Abs. 2 S. 2 VIG). Die Entscheidung des Antrags erhalten Sie aus Datenschutzgründen auf dem Postweg. Für Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Behörde nach dem VIG werden ab einem bestimmten Betrag kostendeckend Gebühren und Auslagen erhoben. Im vorliegenden Fall wird die Auskunftserteilung voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein. Antworten bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 14.01.2019 für den Betrieb …
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Cicek Imbiss Burladingen, Burladingen [#35944]
Datum
8. Februar 2019 10:48
Status

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 14.01.2019 für den Betrieb Cicek Imbiss, Hauptstraße 43, 72393 Burladingen Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG hat der Lebensmittelunternehmer als beteiligter Dritter die Offenlegung Ihres Namen und Ihrer Anschrift beantragt. Mit E-Mail vom 22.01.2019 haben Sie von uns eine Empfangsbestätigung für Ihren o.g. Antrag erhalten. In diesem Schreiben haben wir Ihnen mitgeteilt, dass ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe an Dritte gemäß Art. 21 DSGVO nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist. Daher haben wir Ihnen eine Frist eingeräumt, Ihren Widerspruch zu begründen oder Ihren Antrag zurückzunehmen. Außerdem haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir Ihren Antrag bearbeiten werden und auf Nachfrage des Lebensunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift diesem entsprechend der gesetzlichen Regelung offenlegen, falls wir innerhalb der eingeräumten Frist nichts von Ihnen hören Zu Ihrer und unserer Sicherheit geben wir Ihnen, aufgrund Ihrer Datensicherheit, noch einmal die Gelegenheit, sich zu äußern. Bitte teilen Sie uns bis spätestens 15.02.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und damit mit der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an den Lebensmittelunternehmer einverstanden sind. Für den Fall, dass Sie sich bis zum o.g. Termin nicht äußern, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Natürlich können Sie uns, ebenfalls bis zum o.g. Termin, die Rücknahme Ihres Antrags mitteilen. Antworten bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen