Kontrollbericht zu City Kebap, Reutlingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
City Kebap
Katharinenstraße 4
72764 Reutlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle am 18.07.2018
Verstoß:
Hygiene allgemein (Betriebshygiene)
Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal
Nebenraum (Vorbereitung): Arbeitsplatte schadhaft und verschlissen, Regal-Umleimer defekt/schadhaft, Fliegengitter schmutzig und defekt
Maßnahme:
Mängel-/Kontrollbericht mit Anordnungen die eine Nachkontrolle erfordern (inkl. Rechtsbehelf)
Verwarnung ohne Verwarnungsgeld (OWIG) mündlich

Kontrolle am 18.10.2018
Verstoß:
Hygiene allgemein (Betriebshygiene)
Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal
Mängel vom 18.07.2018 nicht behoben
Betreiber räumt sein Versäumnis ein
Denkt krankheitsbedingt über Aufgabe nach
Maßnahme:
Mängel-/Kontrollbericht mit Anordnungen die eine Nachkontrolle erfordern (inkl. Rechtsbehelf)

Kontrolle am 04.02.2019
Verstoß:
Hygiene allgemein (Betriebshygiene)
Hygiene allgemein (Räume, Geräte, Personal)
HWB unsauber
Mängel v. MB 18.10.2018 behoben
Maßnahme: mündliche Belehrung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu City Kebap, Reutlingen [#56023]
Datum
6. Februar 2019 17:17
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: City Kebap Katharinenstraße 4 72764 Reutlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 06.02.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das …

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 06.02.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihre Anträge dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem Name und Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Wird der Widerspruch zur Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Bitte teilen Sie uns hierzu spätestens bis zum 08.03.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten oder zurücknehmen möchten. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir weiterhin um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000 Euro gemäß § 7 Absatz 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen ausschließlich postalisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu City Kebap, Reutlingen [#56023] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. I…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu City Kebap, Reutlingen [#56023]
Datum
22. Februar 2019 19:48
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihre Auslegung meines Antrags ist korrekt. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund nehme ich meinen Widerspruch zur Datenweitergabe zurück und bitte Sie um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit meiner Frage zu Ziffer 1 meine ich nicht nur die durchgeführten Routinekontrollen, sondern insbesondere auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Denn im Endeffekt möchte ich zum einen wissen, ob der Betrieb regelmäßig überprüft wurde, und zum anderen ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich die für mich relevanten Betriebe durch Einzelabfragen ab. Sofern der Antrag nicht gebühren- und auslagenfrei bearbeitet wird, bitte ich um entsprechende Mitteilung gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 VIG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu City Kebap, Reutlingen [#56023] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu City Kebap, Reutlingen [#56023]
Datum
10. April 2019 19:54
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu City Kebap, Reutlingen“ vom 06.02.2019 (#56023) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 T…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe an den Betreiber. 3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.

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Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunft Kontrolle am 18.07.2018 Verstoß: Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Hygiene allgemein - Räume, Geräte,…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
16. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
758,3 KB
Kontrolle am 18.07.2018 Verstoß: Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal Nebenraum (Vorbereitung): Arbeitsplatte schadhaft und verschliessen, Regal-Umleimer defekt/schadhaft, Fliegengitter schmutzig und defekt Maßnahme: Mängel-/Kontrollbericht mit Anordnungen die eine Nachkontrolle erfordern (inkl. Rechtsbehelf) Verwarnung ohne Verwarnungsgeld (OWIG) mündlich Kontrolle am 18.10.2018 Verstoß: Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal Mängel vom 18.07.2018 nicht behoben Betreiber räumt sein Versäumnis ein Denkt krankheitsbedingt über Aufgabe nach Maßnahme: Mängel-/Kontrollbericht mit Anordnungen die eine Nachkontrolle erfordern (inkl. Rechtsbehelf) Kontrolle am 04.02.2019 Verstoß: Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Hygiene allgemein (Räume, Geräte, Personal) HWB unsauber Mängel v. MB 18.10.2018 behoben Maßnahme: mündliche Belehrung

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