Kontrollbericht zu Coa, Stuttgart

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Coa
Lautenschlagerstraße 23
70173 Stuttgart

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Bei der Routinekontrolle am 12.03.2019 waren folgende Mängel vorhanden:
Hygienemängel: Decke verschmutzt, Spülmaschine verschmutzt, Müllbehälter außen verschmutzt, Bodenabläufe ohne Wasser (Geruchsverschluß)
Handwaschbecken zugestellt, keine Trennung (z.B. zeitlich) zur Nutzung mit Lebensmitteln, Handtuchhalter leer

Bei der Nachkontrolle am 19.03.2019 waren die Mängel behoben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2019
  • Frist
    21. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Coa, Stuttgart [#151350]
Datum
17. Juni 2019 23:49
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Coa Lautenschlagerstraße 23 70173 Stuttgart 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.06.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an S…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Antwort: *Kontrollbericht zu Coa, Stuttgart [#151350]
Datum
18. Juni 2019 10:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.06.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung In Ihrer Anfrage haben Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten auf Nac…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung, Fristverlängerung In Ihrer Anfrage haben Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten auf Nachfrage des betroffenen Dritten zugestimmt. Durch die zwingend erforderliche Anhörung des Betreibers gem. § 28 LVwVfG als am Verfahren Beteiligter, wird das Verwaltungsverfahren eröffnet. Der Betreiber erhält dadurch ein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht gem. § 29 LVwVfG, welches auch Ihre personenbezogenen Daten als Antragsteller umfasst. Bitte teilen Sie uns bis spätestens 25.06.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten, da dann die Weitergabe Ihrer Daten nicht mehr verhindert werden kann. Sollten wir innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, sehen wir Ihren Antrag als erledigt an. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir weiterhin um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Weitere Hinweise
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 25.06.2019. Sie schreiben, dass ich der Datenwei…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Coa, Stuttgart [#151350]
Datum
29. Juni 2019 15:55
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 25.06.2019. Sie schreiben, dass ich der Datenweitergabe auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes zugestimmt habe. Das ist korrekt. Von diesem Einverständnis ist auch eine Weitergabe als Bestandteil der anzulegenden Akte gedeckt, denn auch in diese wird das Lebensmittelunternehmen nur auf ausdrückliche Nachfrage einsehen können. Daher bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit meiner Frage zu Ziffer 1 meine ich natürlich nicht nur die durchgeführten Routinekontrollen, sondern insbesondere auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Denn im Endeffekt möchte ich zum einen wissen, ob der Betrieb regelmäßig überprüft wurde, und zum anderen ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich die für mich relevanten Betriebe durch einzelne Anfragen ab. Ich habe Sie um Antwort auf elektronischem Wege gebeten. Schade, dass Sie trotzdem per Briefpost geantwortet haben! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationen gemäß VIG vom 17.06.2019 wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang an …
geschwärzt
1,3 MB
1. Dem Antrag auf Informationen gemäß VIG vom 17.06.2019 wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang an den Antragsteller erfolgt schriftlich 14 Tage nach Zustellung dieses Bescheides an die betroffenen Dritten. 3. Der Bescheid ergeht gebührenfrei.

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Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für öffentliche Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Auskunft Bei der Routinekontrolle am 12.03.2019 waren folgende Mängel vorhanden: Hygienemängel: Decke verschmutzt,…
geschwärzt
908,6 KB
Bei der Routinekontrolle am 12.03.2019 waren folgende Mängel vorhanden: Hygienemängel: Decke verschmutzt, Spülmaschine verschmutzt, Müllbehälter außen verschmutzt, Bodenabläufe ohne Wasser (Geruchsverschluß) Handwaschbecken zugestellt, keine Trennung (z.B. zeitlich) zur Nutzung mit Lebensmitteln, Handtuchhalter leer Bei der Nachkontrolle am 19.03.2019 waren die Mängel behoben.