Kontrollbericht zu Comeback Steakhouse, Krefeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Comeback Steakhouse
Ostwall 45
47798 Krefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Januar 2019
  • Frist
    27. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Comeback Steakhouse, Krefeld [#49720]
Datum
25. Januar 2019 04:25
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Comeback Steakhouse Ostwall 45 47798 Krefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 019/2019 392 — Az…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 019/2019
Datum
29. Januar 2019 14:47
Status
Warte auf Antwort
392 — Az. IFG NRW 019/2019 — Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Die Sache ist hier unter dem o.a. Aktenzeichen eingetragen worden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 019/2019 [#49…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 019/2019 [#49720]
Datum
2. Juni 2019 19:38
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Comeback Steakhouse, Krefeld“ vom 25.01.2019 (#49720) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Theo Antragsteller/in Anfragenr: 49720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 019/2019 [#49…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrages nach dem Verbraucherinformationsgesetz — Az. 39/2 he- IFG NRW 019/2019 [#49720]
Datum
30. Juni 2019 18:53
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Comeback Steakhouse, Krefeld“ vom 25.01.2019 (#49720) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 96 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Theo Antragsteller/in Anfragenr: 49720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
39/2 he- IFG NRW 019/2019 39/2 — Lebensmittelüberwachung — Az. 39/2 kn- VIG NRW 019/2019 — Sehr geehrteAntra…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Betreff
39/2 he- IFG NRW 019/2019
Datum
5. Juli 2019 09:50
Status
Warte auf Antwort
39/2 — Lebensmittelüberwachung — Az. 39/2 kn- VIG NRW 019/2019 — Sehr geehrteAntragsteller/in neben Ihrer habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund werde ich die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht einhalten können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 39/2 he- IFG NRW 019/2019 [#49720] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollb…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 39/2 he- IFG NRW 019/2019 [#49720]
Datum
13. Juli 2019 14:23
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Comeback Steakhouse, Krefeld“ vom 25.01.2019 (#49720) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 49720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>