Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Consortium
Herriotstraße 1
60528 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Anfang April 2019 und Anfang September 2019 wurde der Betrieb kontrolliert.

Anfang April wurde festgestellt das zwei nicht näher benannte Punkte aus einer früheren Kontrolle noch nicht behoben waren.

Anfang September wurden eine Reihe von hygienischen (z. B. verfärbte Metallregale und Fliesenspiegel, nicht fachgerecht verschlossene Tüten mit Tiefkühlware, Staub auf den Spinden in der Umkleide) und baulichen Mängeln (z. B. rostige Räder und beschädigte Rammschutze an Servierwagen, gesprungene Bodenfliesen) festgestellt. Die hygienischen Mängel waren sofort zu beheben, die baulichen innerhalb der nächsten zwei Wochen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main [#44109]
Datum
16. Januar 2019 14:43
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antrag erneut stellen

Die Stadt Frankfurt bearbeitet nun Anträge. Sie sollten Ihren Antrag deswegen erneut stellen: Dazu klicken Sie einfach auf den Knopf hier drunter und schicken dann die vorformulierte Nachricht ab.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Consortium Herriotstraße 1 60528 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 16.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir e…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main [#44109]
Datum
22. Januar 2019 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 16.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG bitte ich Sie, mir eine korrekte postalische Adresse mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen eine Genehmigung…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main [#44109]
Datum
11. Februar 2019 08:05
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen eine Genehmigung, zur Weitergabe Ihrer Daten an den betreffenden Betrieb, da sie dem widersprochen haben. Die Abteilung Veterinärwesen des Frankfurter Ordnungsamtes ist jedoch gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Anfrage dem Betrieb Ihren Namen und Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung besteht nicht. Sollten Sie den Widerspruch zur Weitergabe ihres Namens und Ihrer Anschrift nicht zurücknehmen, so kann der Antrag nicht weiterbearbeitet werden. Soweit sie nicht bis zum 18.02.2019 mitteilen, dass Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Anschrift an den Betrieb zurücknehmen, so werden wir Ihren Antrag als zurückgenommen werten. Wir weisen ferner darauf hin, dass die weitere Korrespondenz ausschließlich postalisch erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 A…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main [#44109]
Datum
12. Februar 2019 08:37
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> können Sie mir kurz etwas zum Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kont…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main [#44109]
Datum
20. März 2019 21:44
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> können Sie mir kurz etwas zum Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main“ vom 16.01.2019 (#44109) mitteilen? Ich denke sie hätte inzwischen beantwortet sein sollen, ich habe aber jetzt schon länger nichts mehr dazu gehört. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main [#44109]
Datum
26. April 2019 18:05
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main“ vom 16.01.2019 (#44109) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden let…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main [#44109]
Datum
28. Februar 2020 19:56
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Consortium Herriotstraße 1 60528 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Insbesondere ist § 4 Abs. 3 Nr. 4 VIG nicht einschlägig. In Bezug auf frühere Anträge haben Sie die Informationsherausgabe abgelehnt und dies damit begründet, dass durch die Bearbeitung des Antrags die „ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt würde“. Inzwischen scheinen Sie diese Auffassung nicht mehr zu vertreten und Ihre Verwaltungspraxis geändert zu haben. Daher stelle ich meinen Antrag hiermit erneut. Sie haben in Ihrer Verwaltungspraxis Art. 3 Grundgesetz zu beachten. Werden anderen Verbrauchern die beantragten Informationen zugänglich gemacht, müssen Sie auch meinem Antrag stattgeben. Sofern eine vollständige und fristgerechte Bearbeitung des Informationsbegehrens die Kapazitäten der Behörde übersteigt, kommt eine zumindest teilweise Auskunftserteilung oder eine zeitliche Streckung der Bearbeitung in Betracht. (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 17). Darüber hinaus hat sich auch die Rechtsprechung inzwischen eindeutig positioniert. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Es folgten Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten zu „Topf Secret“, die den Informationsanspruch der Antragstellerinnen und Antragsteller eindeutig bejahten (vgl. VGH Baden-Württemberg, 10 S 1891/19, 10 S 2077/19, 10 S 2078/19, 10 S 2614/19, 10 S 2647/19, 10 S 2685/19 und 10 S 2687/19; ; OVG NRW, 15 B 1000/19 und 15 B 814/19; Niedersächsisches OVG, 2 ME 707/19). Sollten dem Informationsanspruch nach Ihrer Ansicht dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 44109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/44109 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Grundbescheid zur Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Grundbescheid zur Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
3. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ä…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main [#44109]
Datum
19. März 2020 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
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Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2020-04-03_s_ordnungsamt_frankfurt_informationsgewahrung_geschwaerzt.pdf
764,8 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Grundbescheid zur Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Grundbescheid zur Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
11. November 2020
Status
Warte auf Antwort

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Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach VIG über die Pl…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Consortium, Frankfurt am Main [#44109]
Datum
4. Dezember 2020 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach VIG über die Plattform Frag den Staat im Rahmen der „TopfSecret“-Aktion, Betrieb: „Consortium“, Herriotstraße 1, 60528 Frankfurt am Main Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf unseren Grundbescheid vom 11.11.2020 senden wir Ihnen beiliegend die Kopien der angefragten Kontrollberichte zu. Rechtlicher Hinweis Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationsgewährung nur für den Privatgebrauch erfolgt und von hier aus eine Veröffentlichung im Internet nicht legitimiert werden kann. Sollten Sie dennoch die Information weiterleiten, sind Sie dafür im Rahmen der allgemeinen Gesetze selbst gegenüber dem betroffenen Lebensmittelunternehmer verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen

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