Kontrollbericht zu Contifleisch GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Contifleisch GmbH
Dechsendorfer Straße 11
91054 Erlangen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

Branko Tominschek
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
Branko Tominschek
Betreff
Kontrollbericht zu Contifleisch GmbH [#211791]
Datum
8. Februar 2021 14:47
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Contifleisch GmbH Dechsendorfer Straße 11 91054 Erlangen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Branko Tominschek Anfragenr: 211791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211791/ Postanschrift Branko Tominschek << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Branko Tominschek
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrter Herr Tominschek, bitte vervollständigen Sie Ihre …
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
8. Februar 2021 16:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Tominschek, bitte vervollständigen Sie Ihre Adresse. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrter Herr Tominschek, wir bitten Sie erneut um Vervoll…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
23. Februar 2021 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Tominschek, wir bitten Sie erneut um Vervollständigung Ihrer Adresse. Ohne diese Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
Branko Tominschek
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#211791] Sehr << Anrede >> meine Informationsf…
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
Branko Tominschek
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#211791]
Datum
3. Juli 2021 11:40
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Contifleisch GmbH“ vom 08.02.2021 (#211791) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Branko Tominschek Anfragenr: 211791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211791/ Postanschrift Branko Tominschek << Adresse entfernt >>
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihre Email vom 03.07.2021 Sehr geehrter Herr Tominschek, mit Emails vom 08.02. und 23.02.2021 waren Sie um Vervol…
Sehr geehrter Herr Tominschek, mit Emails vom 08.02. und 23.02.2021 waren Sie um Vervollständigung Ihrer Adresse gebeten worden. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass ohne Angabe Ihres Wohnortes der Antrag nicht bearbeitet werden kann. Der Betrieb hat auf Anfrage das Recht, die Daten des Antragstellers zu erfahren. Ihr Wohnort ist uns bis heute nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen
Branko Tominschek
AW: Ihre Email vom 03.07.2021 [#211791] Sehr << Anrede >> .Bitte um eine Antwort auf mein Mail. Mit …
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
Branko Tominschek
Betreff
AW: Ihre Email vom 03.07.2021 [#211791]
Datum
14. August 2021 14:23
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> .Bitte um eine Antwort auf mein Mail. Mit freundlichen Grüßen Branko Tominschek Anfragenr: 211791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211791/ Postanschrift Branko Tominschek << Adresse entfernt >>
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihre E-Mail vom 14.08.2021 bezüglich der Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz für die Contifleisch GmbH,…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Ihre E-Mail vom 14.08.2021 bezüglich der Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz für die Contifleisch GmbH, Dechsendorfer Str. 11, 91054 Erlangen
Datum
16. August 2021 16:16
Status
Sehr geehrter Herr Tominschek, Ihre E-Mail vom 03.07.2021 wurde bereits mit email vom 05.07.2021 beantwortet. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Ihnen seit Ihrer Anfrage vom 08.02.2021 mehrfach und wiederholt nicht klar gemacht werden konnte, dass zur Bearbeitung Ihres Antrages Ihre v o l l s t ä n d i g e Anschrift benötigt wird. Zu einer vollständigen Adresse gehört auch der Wohnort mit Postleitzahl, zumal es in Erlangen keine Straßenbezeichnung "Nibelungenhof" gibt. Karin Hauck STADT ERLANGEN Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Telefon + 49 (0) 9131 86 - 1754 Fax + 49 (0) 9131 86 - 1726 E-Mail <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Post Stadt Erlangen - 91051 Erlangen Büro Zimmer 217, 2.OG Nägelsbachstr. 40, 91052 Erlangen __________________________________________________________ Diese Information ist für den Gebrauch durch die Person bestimmt, die in der Empfängeradresse benannt ist. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass unbefugte Weitergabe, Kopieren, Verteilung oder Nutzung des Inhalts dieser E-Mail-Übertragung unzulässig ist. Falls Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigen Sie den Absender bitte unverzüglich telefonisch oder durch eine E-Mail und löschen Sie diese Information aus Ihrem EDV-System. P Bitte prüfen Sie, ob diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden muss! Nähere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten finden Sie im Internet unter: www.erlangen.de/dsgvo<http://www.erlangen.de/dsgvo>. Die Hinweise zum Datenschutz können zudem unter der Tel.: 09131-86-2321 bzw. 86-2273 angefordert oder bei der Datenschutzbeauftragen der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen eingesehen werden.
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag auf Informationsgewährung bzgl. des Betriebes Contif…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag auf Informationsgewährung bzgl. des Betriebes Contifleisch GmbH, Dechsendorfer Str. 11,91054 Erlangen; Anhörung gem. Art. 28 Abs. 1 BayVwVfG (Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz)
Datum
4. Oktober 2021 17:27
Status
Sehr geehrter Herr Tominschek, mit E-Mail vom 08.02.2021 beantragten Sie die Herausgabe der Kontrollberichte der beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen des Betriebes Contifleisch GmbH, Dechsendorfer Str. 11, 91054 Erlangen. Mit E-Mail gleichen Datums baten wir Sie darum, Ihre Adresse zu vervollständigen, da kein Wohnort angegeben war. Mit E-Mail vom 23.02.2021 wurde noch einmal um Vervollständigung der Anschrift gebeten. Mit E-Mail vom 03.07.2021 monierten Sie eine Fristüberschreitung seitens des Veterinäramtes der Stadt Erlangen. Mit E-Mail vom 05.07.2021 wurden Sie erneut unter Hinweis auf die bereits gesandten E-Mails vom 08. und 23.02.2021 um Vervollständigung Ihrer Adresse gebeten. Mit E-Mail vom 14.08.2021 baten Sie um eine Antwort Ihrer E-Mail vom 03.07.2021. Letztendlich mit E-Mail vom 16.08.2021 wurde Ihnen erläutert, dass Ihre E-Mail bereits beantwortet worden war und es wurde Ihnen noch einmal Gelegenheit gegeben, Ihren Wohnort anzugeben. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hat die Behörde auf Nachfrage des Betriebes bzw. des Betreibers Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Ihre vollständige Anschrift ist dem Veterinäramt der Stadt Erlangen bis heute nicht bekannt. Daher wird beabsichtigt, Ihren Antrag auf Informationsgewährung abzulehnen. Sie erhalten hiermit Gelegenheit, sich bis spätestens 15.10.2021 in dieser Angelegenheit zu äußern. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ablehnung Ihres Antrages auf Informationsgewährung bzgl. des Be…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ablehnung Ihres Antrages auf Informationsgewährung bzgl. des Betriebes Contifleisch GmbH, Dechsend. Str. 11, 91054 Erlangen
Datum
2. November 2021 14:20
Status
Sehr geehrter Herr Tominschek, wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde, kann Ihr Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz bzgl. des Betriebes Contifleisch GmbH, Dechsendorfer Str. 11, 91054 Erlangen, nur bearbeitet werden, wenn dem Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz Ihre vollständige Anschrift vorliegt. Nachdem auf diese Aufforderungen unsererseits seit Monaten keine Reaktion erfolgte, wird der Antrag mangels Mitwirkung abgelehnt. Das Verfahren wird hiermit eingestellt. Mit freundlichen Grüßen