Kontrollbericht zu Coppenrath & Wiese Werk, Osnabrück

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Coppenrath & Wiese Werk
Zum Attersee 2
49076 Osnabrück

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Februar 2023
  • Frist
    6. Mai 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Coppenrath & Wiese Werk, Osnabrück [#271730]
Datum
28. Februar 2023 19:56
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Coppenrath & Wiese Werk Zum Attersee 2 49076 Osnabrück 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz << Antragsteller:in >> VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271730/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >><< Antragsteller:in >> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Eingangsbestätigung
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
3. März 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#271730] Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf mein Anliegen im Rahmen des …
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#271730]
Datum
6. März 2023 17:00
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf mein Anliegen im Rahmen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Ich bin der Ansicht, dass ich trotz meines meines jungen Alter und meiner beschränkten Geschäftsfähigkeit nach § 104 BGB ein berechtigtes Interesse an der Auskunft habe. Gemäß § 1 Absatz 1 VIG haben Verbraucher das Recht auf Zugang zu Informationen, die von öffentlichen Stellen gehalten werden, ohne dass hierfür ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss. Außerdem möchte ich höflich darauf hinweisen, dass ich gemäß § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschränkt geschäftsfähig bin und daher grundsätzlich in der Lage bin, selbstständige Rechtsgeschäfte zu tätigen. Die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit gilt nicht für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechten, zu denen auch das Recht auf Informationszugang nach dem VIG gehört. Darüber hinaus möchte ich betonen, dass das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) keine Altersgrenze für den Informationszugang nach dem VIG vorsieht. Vielmehr ist es das Ziel des VIG, den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen leichteren Zugang zu Informationen zu gewähren, um ihnen eine fundierte Entscheidung im Hinblick auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen. Dazu kommt, dass §12 Abs.1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) besagt, dass natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, soweit sie für den Gegenstand des Verfahrens durch Vorschriften des bürgerlichen Rechts als geschäftsfähig oder durch Vorschriften des öffentlichen Rechts als handlungsfähig anerkannt sind, fähig zur Vorname an Verfahrenshandlungen sind. Die Ablehnung meiner Anfrage aufgrund meines Geburtsjahres [geschwärzt] erscheint mir daher nicht rechtmäßig. Ich bitte Sie daher höflich, meine Anfrage auf Informationszugang nach dem VIG erneut zu prüfen und mir die angeforderten Informationen in angemessener Frist zur Verfügung zu stellen. Um Zeit und Ressourcen zu sparen, bevorzuge ich eine Antwort per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: 271730 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
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An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. März 2023
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Rückmeldung zu E-Mail vom 03.03.2023
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
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Briefpost
Betreff
Rückmeldung zu E-Mail vom 03.03.2023
Datum
15. März 2023
Status
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Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Rückmeldung zu Brief vom 15.03.2023 [per Fax] Moormerland,den 17. März 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bez…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Via
Briefpost
Betreff
Rückmeldung zu Brief vom 15.03.2023
Datum
17. März 2023
Status
Warte auf Antwort
[per Fax] Moormerland,den 17. März 2023 Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 15.03.2023, in dem Sie darlegen, dass mein Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) aufgrund meiner angeblich fehlenden Handlungsfähigkeit nicht bearbeitet werden kann. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich gemäß VIG berechtigt bin, Anträge auf Informationszugang zu stellen und somit in der Lage bin, an Verwaltungsverfahren teilzunehmen. Ich möchte betonen, dass ich sehr wohl in der Lage bin, an belastenden Verwaltungsverfahren teilzunehmen, z.B. Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten. Ich bitte daher um eine erneute Prüfung meines Antrags. Ich halte Ihre Fristsetzung bis zum 26.03.2023 für unangemessen kurz. In Verwaltungsverfahren ist eine 14-Tagesfrist üblich, die ich als angemessener erachte. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass die Frist sowieso keine rechtliche Wirkung entfaltet, da der Antrag nicht aufgrund fehlender Handlungsfähigkeit abgelehnt werden kann, da eine Ablehnung auch einem Verwaltungsverfahren bedürfte. Des Weiteren kann ich ohne Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag stellen. Ich erwünsche künftig persönlich per Post angeschrieben zu werden. Ich bin der einzige Beteiligte nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 13 und bitte außerdem generell um eine Antwort per Fax oder E-Mail. Sollten Sie weiterhin falsch handeln, sehe ich mich genötigt, eine Fachaufsichtsbeschwerde nach Art. 17 GG bei der zuständigen Behörde einzureichen, um die zuständige Behörde über das Fehlverhalten des Veterinäramtes des Landkreises Osnabrück aufmerksam zu machen. Mit freundlichen Grüßen,

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Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
AW auf FAX vom 17.03.2023
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Via
Briefpost
Betreff
AW auf FAX vom 17.03.2023
Datum
27. März 2023
Status
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