Kontrollbericht zu Cucina D'Angelo, Vechta

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cucina D'Angelo
Kreuzweg 9
49377 Vechta

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Cucina D'Angelo, Vechta [#264069]
Datum
24. November 2022 23:48
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cucina D'Angelo Kreuzweg 9 49377 Vechta 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264069/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung
Von
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
9. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid Bescheid
Von
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
22. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft Am 13.02.2019 fand eine lebensmittelrechtliche Kontrolle ohne Mängelfeststellung statt. Innerhalb der let…
Von
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
20. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Am 13.02.2019 fand eine lebensmittelrechtliche Kontrolle ohne Mängelfeststellung statt. Innerhalb der letzten beiden Jahre haben keine weiteren lebensmittelrechtlichen Kontrollen stattgefunden. <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für die mit Ihrem Schreiben vom 20.01.2023 mitgeteil…
An Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 39-392008_2022 // Kontrollbericht zu Cucina D'Angelo, Vechta [#264069]
Datum
26. Januar 2023 11:50
An
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für die mit Ihrem Schreiben vom 20.01.2023 mitgeteilten Informationen zur Kontrolle vom 13.02.2019. Darin schrieben Sie auch, dass ich keine Auskunft zur vorletzten Kontrolle erhalte, weil innerhalb der letzten beiden Jahre keine weiteren lebensmittelrechtlichen Kontrollen stattgefunden haben. Nun bin ich mir nicht sicher, wo das Missverständnis liegt. Ich habe nicht Informationen der letzten beiden Jahre, sondern der letzten beiden Kontrollen beantragt. § 3 Satz 1 Nr. 1 lit. e VIG ist zu entnehmen, dass ich ein Auskunftsrecht bezüglich der letzten fünf, nicht nur der letzten beiden Jahre habe. Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zu folgen und auch noch Informationen bezüglich der vorletzten Kontrolle herauszugeben, sofern diese innerhalb des Fünfjahreszeitraums lag. Ich danke Ihnen und wünsche einen schönen Tag! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264069/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer Mail teile ich Ihnen mit, dass in Kürze ein erneutes Schr…
Von
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: 39-392008_2022 // Kontrollbericht zu Cucina D'Angelo, Vechta [#264069]
Datum
27. Januar 2023 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihrer Mail teile ich Ihnen mit, dass in Kürze ein erneutes Schreiben bezüglich der angefragten Informationen an Sie versandt wird. Mit freundlichem Gruß

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Auskunft Am 13.02.2019 fand eine lebensmittelrechtliche Kontrolle ohne Mängelfeststellung statt. Innerhalb der let…
Von
Landkreis Vechta - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
27. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Am 13.02.2019 fand eine lebensmittelrechtliche Kontrolle ohne Mängelfeststellung statt. Innerhalb der letzten fünf Jahre haben keine weiteren lebensmittelrechtlichen Kontrollen stattgefunden.