Kontrollbericht zu Dahlskamp, Sulingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Dahlskamp
Verdener Straße 18
27232 Sulingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebens…
An Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Dahlskamp, Sulingen [#293071]
Datum
22. November 2023 09:40
An
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Dahlskamp Verdener Straße 18 27232 Sulingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293071/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 22.11.2023. Sie ha…
Von
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Dahlskamp, Sulingen [#293071]
Datum
23. November 2023 09:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 22.11.2023. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widersprochen. Da die Datenverarbeitung auf einer rechtlichen Verpflichtung, nämlich § 5 Abs. 2 S.4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG), beruht, greift Art. 21 DS-GVO hier nicht. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich gezwungen, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung wird der Antrag weiter bearbeitet. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, wird eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Es ist daher nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Sie werden unaufgefordert über die Entscheidung über Ihren Antrag informiert werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich stimme der Weitergabe meiner Daten zu! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >>…
An Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dahlskamp, Sulingen [#293071]
Datum
23. November 2023 12:11
An
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich stimme der Weitergabe meiner Daten zu! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293071/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 23.11.2023 12:12 haben Sie der Weitergabe Ihrer Daten zuge…
Von
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Dahlskamp, Sulingen [#293071]
Datum
23. November 2023 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 23.11.2023 12:12 haben Sie der Weitergabe Ihrer Daten zugestimmt. Der betroffene Lebensmittelunternehmer wird nunmehr über Ihre Anfrage informiert. Es wird eine Anhörung veranlasst. Die Beteiligung Dritter kann gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge haben. Es ist daher nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Sie werden unaufgefordert über die Entscheidung zu Ihrem Antrag informiert werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Dahlskamp, Sulingen“ vom 22.11.2023 (#293071) w…
An Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Dahlskamp, Sulingen [#293071]
Datum
28. Dezember 2023 08:17
An
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Dahlskamp, Sulingen“ vom 22.11.2023 (#293071) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 28.12.2023 teile ich mit, dass sich gemä…
Von
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Kontrollbericht zu Dahlskamp, Sulingen [#293071]
Datum
29. Dezember 2023 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 28.12.2023 teile ich mit, dass sich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG die Bearbeitungsfrist im Fall einer Beteiligung Dritter auf zwei Monate verlängert. In meiner an Sie gerichteten Eingangsbestätigungs-E-Mail vom 23.11.2023 wurden Sie bereits darauf hingewiesen. Eine Entscheidung über Ihren Antrag wird innerhalb dieser 2-Monats-Frist erfolgen. Mit freundlichen Grüßen