Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu den Betrieben Alanya,
Extrablatt und Das Emskind, alle in Rheine
Guten Tag Herr Hagemann
ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 07.12.2019 zu den Betrieben.
Seit Januar 2019 wird die Lebensmittelüberwachung des Kreises Steinfurt
aufgrund einer Kampagne der Organisation ?foodwatch? und ?fragdenstaat.de?
innerhalb kurzer Zeit mit einer Vielzahl derartigen Anträge konfrontiert.
Die Erfahrung mit mehreren Hundert Anfragen in meiner Behörde zeigt durch
viele Rückmeldungen, dass ein Großteil der Anfragenden im Unklaren darüber
ist, dass sie damit einen förmlichen Antrag stellen, der ein aufwendiges
Verwaltungsverfahren nach sich zieht. Schlussendlich haben bislang nur 1,5
% aller Antragsteller am Ende des Verfahrens tatsächlich die Information
abgerufen.
Um keine unnötigen Personalressourcen zu binden, die dann in der
Überwachung der Lebensmittelbetriebe fehlen, und im Hinblick auf die dafür
notwendigen Steuergelder werde ich daher nur dann solche Anträge weiter
bearbeiten, wenn die Ernsthaftigkeit der Antragstellung für mich erkennbar
ist. Daher werde ich auch Ihren Antrag nur weiter bearbeiten, wenn Sie mir
über die vorliegende automatisch generierte E-Mail hinaus kurz darlegen,
dass Sie ernsthaft Interesse an Informationen über diesen Betrieb erhalten
möchten. Bitte geben Sie zudem Ihre vollständige Anschrift an, da Sie den
Wohnort nicht mitgeteilt haben.
Ich bin gesetzlich verpflichtet, Sie über die voraussichtliche Höhe der
Gebühren und Auslagen zu informieren. Zu diesem Zeitpunkt kann ich keine
konkrete Aussage treffen, weil sich der Aufwand erst im Laufe des
Antragsverfahrens ergeben wird (Anhörungsverfahren, Bescheiderteilung,
ggfls. Beteiligung von Rechtsanwaltskanzleien usw.).
Hinweise zum Datenschutz
Soweit es für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist,
werden Ihre Daten manuell bzw. automatisiert verarbeitet (d. h.
insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt).
Verantwortlicher: Landrat des Kreises Steinfurt, Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt;
Datenschutzbeauftragter: Kreis Steinfurt, Datenschutzbeauftragter,
Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt, <<E-Mail-Adresse>>;
Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213
Düsseldorf: Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10, E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>.
Die im Antragsverfahren erhobenen Daten und Nachweise sind erforderlich,
um Ihren Antrag prüfen zu können. Die Datenerhebung erfolgt auf der
Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO
Sofern für die Klärung der Antragsvoraussetzungen weitere Daten erhoben
werden müssen, werden diese ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken bei
Dritten erhoben (z. B. Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, externe
behördliche Datenbanken, Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister).
Zur Erfüllung der Aufgaben anderer öffentlicher Stellen kann es
erforderlich sein, dass das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die
Daten im Einzelfall an andere öffentliche Stellen weitergibt (z. B.
Behörden im landwirtschaftlichen Bereich, Untersuchungsämter, externe
behördliche Datenbanken, Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaften,
Gerichte, behördliche Stellen für statistische Erhebungen,
EU-Mitgliedstaaten und Drittländer). Die Datenweitergabe erfolgt
ausschließlich zu gesetzlichen Zwecken.
Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten
personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an das Veterinär-
und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinfurt. Sie können auch den
Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug
zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt. Wenn
Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder
unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung
dieser Daten verlangen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO
können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies
kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Richtigkeit der erhobenen Daten
bestritten wird. Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die
Durchführung dieses Antragsverfahrens oder im Rahmen der allgemeinen
Überwachung dieses Rechtsbereiches nicht mehr erforderlich sind. Unter den
Voraussetzungen des Art. 17 DSG-VO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer
Daten zu verlangen. Unter den Einschränkungen des Art. 21 DS-GVO besteht
auch ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener
Daten. Sollten Sie mit den Auskünften oder der Verarbeitung
personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit
einer Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wenden.
Freundliche Grüße